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Berufsunfähigkeit
 
30.10.2014

Berufsunfähigkeit Altverträge kündigen

Von Klaus Winter
Auch Versicherungsverträge kommen in die Jahre. Deshalb sollte man seinen Berufsunfähigkeits-Schutz überprüfen. Auf diese Punkte müssen Konsumenten achten.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Falle "Abstrakte Verweisung"

Mit einer abstrakten Verweisung reduziert sich der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf ein Minimum. Hierdurch kann der Versicherer nämlich die Leistung verweigern und auf einen Beruf verweisen, den Sie zumindest theoretisch noch ausüben können. Ob Sie tatsächlich in dem Verweisungs-Beruf eine Anstellung finden, muss den Versicherer nicht interessieren. Beispiel: Ein Arzt, der berufsunfähig wird, aber theoretisch noch als Pförtner arbeiten könnte, müsste einen solchen Job ausüben. Sieht Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine abstrakte Verweisung vor, sollten Sie sich nach einem besseren Schutz umsehen. „Kündigen Sie alte Verträge aber nicht, bevor der neue abgeschlossen ist“, rät der unabhängige Versicherungsberater Jörg Deppner. „Die Gesundheitsprüfung kann einem Wechsel immer noch im Wege stehen!“. Und dann wäre der BU-Schutz komplett verloren.

Unser Tipp: Ein neuer Vertrag sollte ausdrücklich auf die abstrakte Verweisung verzichten.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Sechs-Monats-Prognose

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente? In aller Regel dann, wenn Sie über den Prognose-Zeitraum hinaus berufsunfähig sind. Dieser Zeitraum liegt heute bei sechs Monaten – in Altverträgen aber beträgt er meist noch drei Jahre. Eine hohe Hürde, die Sie möglichst beseitigen sollten, indem Sie – wenn möglich - die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen neuen Vertrag mit einem Prognose-Zeitraum von sechs Monaten abschließen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung: Rentenhöhe entscheidend

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden vor Jahren abgeschlossen, als das Einkommen noch geringer war. Geblieben ist die Rentenhöhe, die damals ausreichend schien, heute aber zu niedrig ist. Sieht der Vertrag keine Nachversicherungsgarantie oder Dynamik vor, mit der sich die Rentenhöhe anpassen lässt, sollten Sie alternative Angebote mit einer dem heutigen Einkommen angemessenen Rentenhöhe einholen.

Unser Tipp:
Die versicherte Rente sollte an die aktuelle und zukünftige Einkommenssituation angepasst sein. „Zwischen 70 Prozent und 80 Prozent des heutigen Nettoeinkommens sollten mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden – und die Rentenhöhe sollte über eine Nachversicherungsgarantie auch für die Zukunft anpassbar sein“, rät Martina Faßbender von der Gothaer-Versicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Laufzeit beachten

Der Beginn der gesetzlichen Altersrente wird immer weiter nach hinten verschoben. Entsprechend lang sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung laufen. Viele Verträge von heute aber enden mit unter 60 Jahren. Läuft der Vertrag nicht mindestens bis zum aktuell gültigen Renteneintrittsalter, ist es an der Zeit, sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit längerer Laufzeit zu suchen.

Unser Tipp: Mittlerweile gibt es sogar Anbieter, die eine lebenslange Rente absichern. Damit wird das Problem entschärft, dass Berufsunfähige oft auch keine oder nur geringe Alterseinkünfte haben. Mehr dazu hier.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Achtung Kündigungsfrist

Grundsätzlich gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung, dass die Kündigung immer zum Ende eines Versicherungsjahres möglich ist. Das muss nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein. Anders sieht es aus, wenn die Prämie unterjährig, also etwa monatlich, bezahlt wird. Dann ist der Vertrag immer mit einer einmonatigen Frist zum nächsten Zeitpunkt der Beitragszahlung kündbar.

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