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Steuertipp
 
12.09.2011

Steuertipp Sind Bargeldtransporte erlaubt?

Von Hans Hammerschmied
Ein österreichischer Politiker transportierte auf Wunsch seiner zukünftigen Schwiegermutter zwischen Mai 2005 und Februar 2006 in einem Koffer insgesamt 500.000,- Euro bar aus der Schweiz über die Grenze nach Österreich. Keine Behörde erfuhr davon, es wurde weder beim Finanz- noch beim Zollamt eine Meldung erstattet. Durfte er das denn?
Steuertipp Sind Bargeldtransporte erlaubt?
Die Antwort ist: Ja, damals durfte er - noch. Erst im Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1889/2005 "über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden" in Kraft. Beschlossen wurde sie aber, unter anderem mit der Stimme dieses Politikers, bereits im Jahr 2005.

 

Diese typisch österreichische Geschichte nehmen wir nun zum Anlass der Frage nachzu¬gehen, wann man eigentlich einen grenzüberschreitenden Bargeldtransfer melden muss. Die bereits erwähnte EU-Verordnung bestimmt, dass jeder, der Bargeld im Wert von über 10.000,- Euro in die EU ein- oder ausführt, dies im Voraus der jeweiligen nationalen EU-Zollbehörde melden muss.

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. In Österreich ist z.B. das Formular Za292 abzugeben. Ansonsten drohen bei Entdeckung Beschlagnahmung, Verfall der ganzen Summe und Geldstrafe. Bei Bargeld Transfers innerhalb der EU gilt diese Meldepflicht nicht. Allerdings unterliegt auch der innergemeinschaftliche Bargeldverkehr der zollamtlichen Überwachung.

Auf Verlangen der Zollorgane hat man Auskunft zu geben, ob Bargeld oder gleichgestellte Zahlungsmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr mitgeführt werden. In diesem Fall ist auch über deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und deren Verwendungszweck über Verlangen Auskunft zu geben.

Ab 1. Jänner 2011 sind übrigens auch Auslandsüberweisungen für bestimmte Leistungen (z.B. Beratungsleistungen, Vermittlungsleistungen, usw.) meldepflichtig. Wenn der Betrag 100.000,- Euro pro Jahr an denselben Leistungsempfänger nicht überschreitet, entfällt die Meldepflicht.

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