Unter Reisekosten versteht man Fahrtkosten (z.B. Flugtickets oder Kilometergeld), den Verpflegungsmehraufwand in Form von Tagesgeldern sowie den Nächtigungsaufwand (Hotel oder Nächtigungsgeld).
Das Tagesgeld im Inland kann nur geltend gemacht werden, wenn die Dienstreise über 25 Kilometer hinausgeht. Es werden pro angefangener Stunde 2,20 Euro angesetzt, höchstens jedoch 26,40 Euro täglich.
Sollte allerdings ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit entstehen, können die Tagesgelder nicht mehr angesetzt werden. Das ist z.B. der Fall, wenn man am selben Ort fünf Tage durchgehend oder insgesamt 15 Tage im Jahr tätig wird. Für Nächtigungen können die tatsächlichen Kosten oder aber pauschal 15,00 Euro angesetzt werden.
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Land | Tagesdiäten | Nächtigungsdiäten |
Deutschland | 35,30 Euro | 27,90 Euro |
Frankreich | 32,70 Euro | 24,00 Euro |
Großbritannien | 36,80 Euro | 36,40 Euro |
Italien | 35,80 Euro | 27,90 Euro |
Tschechien | 31,00 Euro | 24,40 Euro |
Polen | 32,70 Euro | 25,10 Euro |
Ungarn | 26,60 Euro | 26,60 Euro |
USA | 52,30 Euro | 42,90 Euro |
Biallo-Tipp: NEU: Anfang 2011 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erstmals eine anteilige steuerliche Berücksichtigung der Kosten von Dienstreisen zugelassen. Bis dato musste eine Reise ausschließlich beruflich veranlasst sein. Nunmehr hat der VwGH einem Wiener Ziviltechniker, der von 24 Tagen in China vier mit seiner Frau verbrachte und die restlichen 20 Tage allein Wasseranlagen bereiste, das Recht zugebilligt, diese 20 Tage anteilig als Reiseaufwand abzusetzen.