Donnerstag, 28.03.2024 20:37 Uhr
RSS | Inhalt |
Hohe Steuerlast
 
30.04.2014

Hohe Steuerlast Mit Versicherungen Steuern sparen

Von Hans Hammerschmied
Der Staat nimmt es sehr genau mit den steuerpflichtigen Einnahmen. Also sollten wir es ebenfalls sehr genau mit den steuerrelevanten Ausgaben nehmen und jede Möglichkeit nutzen.
Steuertipp-Versicherungen-Sonderausgaben-Einkommensteuergesetz-EStG-Personenversicherungen-Krankenversicherung-Unfallversicherung-Pensionsversicherung-Lebensversicherung-Versicherungsbeiträge-Angehörige-Haushaltsversicherung-KFZ-Versicherung-Wer
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied
Keinesfalls zu vernachlässigen sind die Versicherungen, die als Sonderausgaben absetzbar sind. Laut Paragraf 18 Einkommensteuergesetz (EStG) fallen darunter vor allem freiwillige Personenversicherungen, wie die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung. Versicherungsbeiträge, die für Angehörige anfallen, können auch abgesetzt werden!

Haushaltsversicherung oder KFZ-Versicherung sind jedenfalls nicht vom Paragraf 18 umfasst, können aber anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der PKW auch beruflich verwendet wird (und keine Kilometergelder verrechnet wurden) oder ein abgetrennter Arbeitsraum in den privaten Räumlichkeiten besteht.
Lesen Sie auch

Steuerlast senken - maximal 2.920 Euro an Sonderausgaben möglich

Grundsätzlich können insgesamt maximal 2.920 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdiener und Alleinerzieher auf 5.840 Euro. Ein Sonderausgabenerhöhungsbetrag kann jedoch zusätzlich beantragt werden, wenn für mindestens drei Kinder zumindest sieben Monate Familienbeihilfe bezogen worden ist. Dadurch erhöht sich der Höchstbetrag um 1.460 Euro auf 4.380 Euro bzw. 7.300 Euro.

Es wird allerdings aber immer nur ein Viertel der Kosten, nach Abzug der jährlichen Sonderausgabenpauschale von 60 Euro berücksichtigt. Zudem wird bei Einkünften, die 36.400 Euro übersteigen, dieser absetzbare Betrag reduziert, bis ab 60.000 Euro keine Sonderausgaben mehr absetzbar sind.

Etwas zynisch formuliert, wird einem die Absetzung verwehrt, sobald sie sich auch wirklich auszahlen würde. Keinen Höchstbetrag bzw. keine Einkommensgrenze gibt es aber bei Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und beim Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- oder Universitätszeiten). Diese können somit immer in voller Höhe geltend gemacht werden.

Steuern gespart? Jetzt gewinnbringend anlegen!

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH ID:3832
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,350 %
zur Bank
2 zur Bank
3,300 %
zur Bank
3 zur Bank
3,000 %
zur Bank
4 Renault Bank direkt
2,800 %
zur Bank
5 zur Bank
0,550 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
|link.alt|
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,400 %
zur Bank
2 zur Bank
3,400 %
zur Bank
3 Renault Bank direkt
3,300 %
zur Bank
4 zur Bank
3,150 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz