Keinesfalls zu vernachlässigen sind die Versicherungen, die als Sonderausgaben absetzbar sind. Laut Paragraf 18 Einkommensteuergesetz (EStG) fallen darunter vor allem freiwillige Personenversicherungen, wie die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherung. Versicherungsbeiträge, die für Angehörige anfallen, können auch abgesetzt werden!
Haushaltsversicherung oder
KFZ-Versicherung sind jedenfalls nicht vom Paragraf 18 umfasst, können aber anteilig als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn der PKW auch beruflich verwendet wird (und keine Kilometergelder verrechnet wurden) oder ein abgetrennter Arbeitsraum in den privaten Räumlichkeiten besteht.