Unter einem Golden Handshake versteht man eine freiwillige Sonderabfertigung, die eine Frühpension und entsprechend niedrigere Pensionsbezüge schmackhaft machen soll. In ihrem durchaus berechtigen Bemühen, Österreich vom Weltmeistersockel bei Frühpensionen zu stoßen, hat Frau Bundesministerin Fekter den Vorschlag gemacht, die steuerliche Begünstigung des Golden Handshakes zu kappen.
Konkret sollen die Sonderabfertigungen vom Betrieb nicht mehr als Betriebsausgabe absetzbar sein und der Arbeitnehmer soll der derzeitigen steuerlichen Begünstigung von sechs Prozent verlustig gehen.
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Doch ganz abgesehen von der Praktikabilität muss man sich auch die Frage stellen, ob der Golden Handshake denn tatsächlich steuerlich privilegiert ist. Dass eine betrieblich motivierte Ausgabe gewinnmindern abgesetzt werden kann, ist kein „Steuerzuckerl“, sondern systemkonform.
Liegt es wirklich in der Absicht der Finanzministerin den oft betriebswirtschaftlich unvermeidlichen Personalabbau zu erschweren? Wenn nicht realisierte Gewinne versteuert werden, bedeutet das faktische eine Substanzbesteuerung von Unternehmen, die sich womöglich ohnehin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Der Wunsch Frühpensionen zu verringern ist legitim und im Interesse aller. Die Besteuerung des Golden Handshakes wäre aber ein undurchdachter Schritt.