Im Verlauf der vergangenen zwölf Monate haben alle Versicherten, die ab dem ersten Jänner 1955 geboren sind und bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben, einen Brief von ihrer Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bekommen. Darin waren zwei wesentliche Zahlen enthalten: Die sogenannte „Kontoerstgutschrift, die den aktuellen Stand am persönlichen „Pensionskonto“ angibt. Darin enthalten sind alle bis 31.12. 2013 eingezahlten Pensionsbeiträge. Darüber hinaus teilte die PVA den Versicherten auch mit, welche monatliche Pensionshöhe (14 Zahlungen) sich aus diesem Betrag „brutto“ ergeben würde, sollten bis zum Pensionsantritt keine weiteren Einzahlungen mehr geleistet werden – wobei sich durchwegs eine erstaunliche „Pensionslücke“ auftat.
Denn wer vor 25 Jahren in den Arbeitsprozess eingestiegen war, dem war versichert worden, mit gut 80 Prozent des letzten Gehalts in den Ruhestand treten zu können. Diese Differenz zwischen letztem Gehalt und Pension hätte eine „Pensionslücke“ von 20 Prozent bedeutet. Nach offiziellen Angaben sollte dieser Einkommensrückgang im Normalfall bei 23 Prozent liegen, was aber offenbar eher unrealistisch ist. Denn wer auch nur ein Paar Jahre an beitragsfreien Zeiten vorweisen kann, hat keine Chance, die offiziell genannte Ersatzrate von 77 Prozent zu erreichen. So besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen den „Versicherungsmonaten“, die zwar zur bereits geleisteten Lebensarbeitszeit zählen, aber nichts zum Pensionskonto beitragen, und den „Beitragsmonaten“, in den tatsächlich Pensionsbeiträge eingezahlt wurden.
Tipp: Die Pensionsversicherer
haben einen Onlinerechner eingerichtet, der die voraussichtliche Pensionshöhe bei Pensionsantritt angeben soll. Per Onlineformular können Alter, Geschlecht, Höhe der Kontoerstgutschrift und den aktuellen Bruttolohn eingegeben werden, woraufhin Brutto-und Nettopension für einen Pensionsantritt mit 62 (Korridorpension) und 65 Jahren berechnet werden.
So senken vor allem Teilzeitarbeit, längere Ausbildungszeiten, Auslandsaufenthalte und nicht zuletzt Zeiten der Arbeitslosigkeit den Stand am Pensionskonto. Und angesichts der enormen Altersarbeitslosigkeit, wird auch nicht unbedingt damit zu rechnen sein, dass in den verbleibenden Jahren bis zum Pensionsantritt noch ausreichend Beitragsjahre zusammenkommen, um Pensionshöhe zu erlangen, die nicht alle Wünsche offen lässt.