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Neuerungen bei der Steuer
 
04.02.2014

Neuerungen bei der Steuer Belastung statt Entfesselung

Von Hans Hammerschmied
Noch sind nicht alle steuerlichen Änderungen der vergangenen Wochen in Stein gemeißelt. Die wichtigsten bereits beschlossenen oder noch geplanten Änderungen lassen sich aber schon absehen.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner
Zunächst soll entgegen einer angekündigten Politik der „Entfesselung der Wirtschaft“ der Gewinnfreibetrag für gut verdienende Selbstständige spürbar gekürzt werden. Bisher konnten 13,0 Prozent des Gewinns, maximal aber 43.350 Euro steuerlich abgesetzt werden, wenn begünstigte Wirtschaftsgüter angeschafft worden sind. Auch der Ankauf bestimmter Wertpapiere hat die Erfordernisse erfüllt. Dies soll nun geändert werden, sodass nur mehr “Realinvestitionen, die wachstums- und beschäftigungsfördern wirken“ steuermindernde Investitionen sind.
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Auch bei den PKW kommt es in steuerlicher Hinsicht zu einigen Änderungen. Zum Beispiel soll die Berechnung der NoVA (Normverbrauchabgabe) wesentlich vereinfacht werden und nur mehr auf den Kohlendioxid Ausstoß abstellen. Die Unterscheidung zwischen Benzin- und Dieselmotoren fällt weg, wie auch das Bonus- und Malussystem. Auch die motobezogenen Versicherungssteuer wird erhöht, wobei Fahrzeuge mit höherer Motorleistung stärker belastet werden sollen. Gleichfalls eine steuerliche Mehrbelastung bedeutet die Erhöhung des maximalen Sachbezuges für Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges von 600 Euro auf 720 Euro.

Bund akzeptiert ab jetzt nur noch elektronische Rechnungen

Für die öffentliche Verwaltung eine Erleichterung, für die privaten Geschäftspartner öffentlicher Einrichtungen aber eine Erschwernis, ist die Neuregelung der Rechnungslegung an den Bund. Ab 01.01.2014 werden vom Bund nur mehr Rechnungen in strukturierter elektronischer Form akzeptiert. Papierrechnungen oder Rechnungen im PDF-Format werden nicht mehr angenommen. Das Unternehmensserviceportal des Bundes bietet aber allen Unternehmen die Möglichkeit über ihre Webseite www.usp.gv.at die elektronische Rechnungslegung abzuwickeln. Auch über Pan-European Public Procurement OnLine (www.peppol.eu) können elektronische Rechnungen versandt werden.
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Foto: Hammerschmied Hohenegger und Partner Wirtschaftspruefungs Ges.m.b.H. ID:3683
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