Weiter geht das Ärgernis dann mit den laufenden Pensionszahlungen – zumindest seit vergangenem Dezember ist dies so. Die EU-Richtinie für Finanzdienstleistungen wurde per 1.11.09 in geltendes nationales Recht übernommen. Eine gute Sache: Gelder dürfen erst dann auf dem Kontoauszug aufscheinen, wenn sie wirklich zinsfrei verfügbar sind. Und Überweisungen müssen schneller durchgeführt werden. Auf Kosten der Bankkunden verdientes „Körberlgeld“ ist somit passè. Mit diesem Gesetz wurde übrigens kein Punkt und kein Beistrich an den Bestimmungen zu den Pensionsanweisungen geändert.
Was für Wut der Pensionisten sorgt
Doch die Umsetzung will schlichtweg nicht funktionieren! Die Banken wären verpflichtet spätestens bei Geschäftsbeginn des Monatsersten die Pensionen auf den Kontoauszügen anzuzeigen und das Geld zur Verfügung zu stellen. Schon zwei Mal – am 1.12.09 und am 1.3.10 hat dies nicht funktioniert! Doch anstatt gleich vor Öffnung der Bankschalter die Medien zu informieren und die Konsumenten um Entschuldigung zu bitten, wird bewusste Falschinformation betrieben: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hätte nicht überwiesen, dem Finanzminister sei das Geld für die Pensionen ausgegangen (!) und sowieso verbiete die EU, dass die Bank dem Kunden das Geld herausgebe. Daueraufträge und Überweisungen werden gegen die Buchstaben des Gesetzes nicht durchgeführt. In manchen Fällen werden gar Bearbeitungsgebühren verrechnet (!), die betagten Kunden müssen dann jeden Cent wieder reklamieren. Unzumutbar. Die dadurch entstehende Verunsicherung und die kochende Wut des Seniorengemüts sollte jeder erahnen können.
Schließlich kann man Angebote, die bewusst auf die Senioren-Kundschaft zugeschnitten sind, mit der Lupe suchen. Das am stärksten wachsende Kundensegment wird geflissentlich ignoriert. Und zuletzt nehmen die Beschwerden von Senioren, die aufgrund ihres Alters keine (Klein-)Kredite erhalten hätten, deutlich zu. Vielleicht sollte jemand eine Senioren-Bank gründen?