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Kapitalertragssteuer
 
01.04.2015

Kapitalertragssteuer Holen Sie sich die KESt zurück

Von Rainer Sommer
Obwohl Schüler, Studenten und Hausfrauen mangels Einkommen die gesamte Kapitalertragssteuer zurückbekommen könnten, wird diese Möglichkeit so gut wie nicht genutzt.
Kapitalertragssteuer Holen Sie sich die KESt zurück
Achtung geldgeschenk - wie Sie die KESt wieder bekommen
Das Osterfest ist in Österreich traditionell ein guter Zeitpunkt, um Geld innerhalb der Familie an die nachwachsenden Generationen zu verteilen. Und auch wenn das Schicksal es nicht mit jedem so gut meint: Laut aktuellen Studien sollen in den kommenden drei Jahrzehnten jährlich im Schnitt 17 Milliarden Euro an reinem Geldvermögen vererbt werden. Das bedeutet, dass zunehmend auch Schüler, Studierende oder Hausfrauen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, in den Besitz beträchtlicher Bankguthaben gelangen werden beziehungsweise bereits gelangt sind.

Keine Daten vorhanden

Um so erstaunlicher, dass diese Gruppe nicht von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht, sich die einbehaltene Kapitalertragssteuer (KESt) vom Staat zurück zu holen. Diese Möglichkeit wird so wenig genutzt, dass im Finanzministerium darüber nicht einmal statistische Auswertungen vorliegen.

Ein Formular genügt

Dabei ist die Rechtslage eindeutig: „Insoweit nur Zinserträge vorliegen, kann die einbehaltene KESt mittels dem Formular E 3 auch ohne Veranlagung eingefordert werden“, heißt es aus dem Finanzministerium. In diesem Formular muss nun erklärt werden, dass außer den Zinserträgen keine weiteren Einkünfte vorliegen (bzw. diese samt den Zinseinkünften weniger als 11.000 Euro ausmachen). Weiters erforderlich ist eine bankmäßige Bestätigung, von welchen Konten bzw. Depots von den Zinserträgen Kapitalertragsteuer abgezogen wurde, wobei diese Bestätigung nur in Kopie eingereicht werden sollte.

Ab 22 Euro Zinsertrag

Voraussetzung dafür ist nur, dass „die steuerabzugspflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen 22 Euro jährlich übersteigen“ – und das ist trotz der aktuellen Niedrigzinsen schon mit überschaubarem Geldvermögen möglich. So ist dieser Mindestertrag laut dem Biallo Festgeld Rechner mit einem Moneyou-Festgeldkonto bereits ab einem Guthaben von 1.375 Euro zu erzielen. Und wenn der daraus resultierende Rückerstattungsbetrag von 5,50 Euro auch sicherlich nicht die Welt bedeutet – vielleicht spornt es Kinder dazu an, ihre finanziellen Verhältnisse mit Bedacht zu verfolgen, wenn einmal im Jahr plötzlich der Briefträger kommt und Geld vorbei bringt. Denn für diese Auszahlung ist nicht einmal ein eigenes Konto erforderlich, so dass etwa Kinder sich die zu viel einbehaltene Steuer in bar nach Haus bringen lassen können.
TIPP: Wer wohlhabende Vorfahren zu einer zeitnahen Vermögensübergabe motivieren möchte, dem könnte das „rationale“ Argument, Steuern zu sparen, dabei helfen, Widerstände zu überwinden.
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Wesentlich weiter verbreitet ist hingegen die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer durch Ausübung der Regelbesteuerungsoption im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das ist möglich wenn das Gesamt-Einkommen inklusive der erzielten Kapitaleinkünfte unter der Besteuerungsgrenze von 11.000 Euro liegt. Dazu muss nur im Finanz-Formular E 1 unter Punkt 8.1. die Regelbesteuerungsoption ausgeübt werden. Zudem sind die vorliegenden Kapitaleinkünfte im Formular E1kv anzugeben.

Alleinverdienerabsetzbetrag und Kinderabsetzbetrag

Diese Rückerstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die steuerpflichtige Person den Anspruch auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag oder einen Kinderabsetzbetrag erhebt. Deshalb sei die Ausübung der Regelbesteuerungsoption erst bei Kapitalerträgen „ab einer gewisser Signifikanz“ sinnvoll, wobei das Finanzministerium diese Verfahren erst ab einen Zinseinkommen von 2803,20 Euro als vorteilhaft angibt, wenn durch den Steuerpflichtigen der Kinderabsetzbetrag in Höhe von 58,40 Euro vermittelt wird.
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