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Investmentfonds
 
26.01.2011

Investmentfonds Was Fonds trotz Steuer attraktiv macht

Von Erwin J. Frasl
Die Neuregelung und Ausweitung der Besteuerung von Investmentfonds für österreichische Privatanleger ist in Kraft. Biallo.at informiert Sie, was sich für Anleger ändert und warum Vorteile, wie zum Beispiel der Steuerstundungseffekt, eine reduzierte Bemessungsgrundlage für die Besteuerung oder die Risikostreuung, auch jetzt noch Investmentfonds attraktiv machen.
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Mag. Eva-Maria Vogl, von der Schoellerbank Invest KAG

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011-2014 wurden für Investmentfonds neue steuerliche Regelungen geschaffen. Einkünfte aus Investmentfonds, welche von Privatanlegern gehalten werden, erfahren in Zukunft eine Besteuerung auf zwei Ebenen, so Eva-Maria Vogl von der Schoellerbank Invest KAG:

Besteuerung auf Fondsebene (= innerhalb des Fonds)

Zunächst einmal werden auf Fondsebene sämtliche ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden) mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Neu hinzugekommen ist, dass in Zukunft auch alle sogenannten außerordentlichen Erträge (Gewinne aus Aktien, Aktienderivaten, Anleihen) durch sukzessive Erhöhung der Bemessungsgrundlage (bis zu 60 Prozent aller realisierten Kursgewinne bis 2014) mit 25 Prozent KESt belegt werden. Außerordentliche Erträge sind Substanzgewinne aus Aktien und Anleihen sowie sonstige Erträge (z. B. Erträge aus Derivaten). Folgende Staffelung ist dabei vorgesehen:

Die Details
Fondsgeschäftsjahr Bemessungsgrundlage der außerordentlichen Erträge für KESt
Beginnend bis
30.06. 2011
20 Prozent aus Aktien- und Aktienderivaten
Beginnend nach 30.06.2011 30 Prozent aus Aktien- und Aktienderivaten
Beginnend nach 31.12.2011 40 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge
Beginnend nach 31.12.2012 50 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge
Beginnend nach 31.12.2013 60 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge


Verluste können mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften, Einkünften aus Derivaten oder ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden) gegengerechnet werden. Im Gegensatz zur Direktveranlagung ist ein Verlustvortrag (d. h. Verluste aus dem letzten Jahr können in das nächste Jahr mitgenommen werden und dann mit Gewinnen gegengerechnet werden) zur Gänze möglich.

Vorsicht: Diese Regelung betrifft sowohl alle Alt-Anteile als auch neu angeschaffte Anteilscheine!

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