Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011-2014 wurden für Investmentfonds neue steuerliche Regelungen geschaffen. Einkünfte aus Investmentfonds, welche von Privatanlegern gehalten werden, erfahren in Zukunft eine Besteuerung auf zwei Ebenen, so Eva-Maria Vogl von der Schoellerbank Invest KAG:
Besteuerung auf Fondsebene (= innerhalb des Fonds)
Zunächst einmal werden auf Fondsebene sämtliche ordentliche Erträge (Zinsen, Dividenden) mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Neu hinzugekommen ist, dass in Zukunft auch alle sogenannten außerordentlichen Erträge (Gewinne aus Aktien, Aktienderivaten, Anleihen) durch sukzessive Erhöhung der Bemessungsgrundlage (bis zu 60 Prozent aller realisierten Kursgewinne bis 2014) mit 25 Prozent KESt belegt werden. Außerordentliche Erträge sind Substanzgewinne aus Aktien und Anleihen sowie sonstige Erträge (z. B. Erträge aus Derivaten). Folgende Staffelung ist dabei vorgesehen:
Fondsgeschäftsjahr | Bemessungsgrundlage der außerordentlichen Erträge für KESt |
Beginnend bis 30.06. 2011 |
20 Prozent aus Aktien- und Aktienderivaten |
Beginnend nach 30.06.2011 | 30 Prozent aus Aktien- und Aktienderivaten |
Beginnend nach 31.12.2011 | 40 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge |
Beginnend nach 31.12.2012 | 50 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge |
Beginnend nach 31.12.2013 | 60 Prozent auf alle außerordentlichen Erträge |
Verluste können mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften, Einkünften aus Derivaten oder ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden) gegengerechnet werden. Im Gegensatz zur Direktveranlagung ist ein Verlustvortrag (d. h. Verluste aus dem letzten Jahr können in das nächste Jahr mitgenommen werden und dann mit Gewinnen gegengerechnet werden) zur Gänze möglich.
Vorsicht: Diese Regelung betrifft sowohl alle Alt-Anteile als auch neu angeschaffte Anteilscheine!