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Konsumentenschutz
 
13.03.2009

Konsumentenschutz Wichtige Regeln der Geldanlage beachten

Von Erwin J. Frasl
Mit intensiver Aufklärung über die wichtigsten Spielregeln bei einer Geldanlage will Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer Verbraucher vor dem unüberlegten Kauf von Finanzprodukten bewahren, um familiäre Finanzdebakel zu verhindern.
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Die jüngste Beschwerdeflut gegen den Finanzdienstleister AWD hat es wieder ganz deutlich gemacht: Um solide veranlagen zu können, sind Wirtschafts- und Finanzinformationen, wie sie das österreichische Finanzportal biallo.at Verbrauchern bietet, unbedingt notwendig.

Aber auch die Verbraucher selbst können einen wertvollen Beitrag leisten, um nicht in Finanzfallen zu stolpern. Konkret geht es darum, eine realistische Bewertung der eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorzunehmen. Dabei soll natürlich „auch das finanzielle Umfeld in diese Überlegungen einbezogen werden, wie die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes oder Veränderungen in der Familiensituation“, wie das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) im Zuge seiner jüngsten Informationsoffensive für Konsumenten festhält. Geldanlagen sollten nur dann erfolgen, wenn entweder ein Teil des regelmäßigen Einkommens oder ein bestimmter Vermögensanteil dafür verwendet werden kann.

Die wichtigsten Spielregeln

Konsumenten sollten wichtige Regeln bei der Geldanlage, konkret: beim Erwerb von Finanzprodukten zu beachten:

- Je nach den Zielen finanzieller Vorsorgen muss man unterschiedliche Fristen bei der Veranlagung berücksichtigen. Risikoreiche Anlageprodukte sollten lange Laufzeiten aufweisen, da sich während dieser Laufzeiten Schwankungen eher ausgleichen können und in der Regel ein höherer Ertrag als bei sicheren Anlageformen erzielt werden kann.

- Abzuraten ist von Spekulationen ebenso wie vom Kauf von Einzelaktien oder sogenannten derivativen Produkten, bei denen auf verschiedene Kursentwicklungen spekuliert wird. Wer die Hände dennoch nicht davon lassen möchte, der sollte nur mit einem Geldbetrag spekulieren, dessen Totalverlust verschmerzbar ist.

- In Zeiten der Krise werden auch verstärkt Versicherungsprodukte angeboten, die Sicherheit versprechen, machen die Experten im Team von Minister Hundstorfer (Foto, oben links) aufmerksam. Und sie warnen: Auch hier gibt es keine absolute Sicherheit. Sowohl bei fondsgebundenen Versicherungen als auch bei indexgebundenen und kapitalanlageorientierten Versicherungen müssen Kunden einkalkulieren, dass sie weniger herausbekommen als sie einbezahlt haben.

- Auch bei Garantieprodukten gilt es daran zu denken, dass sie nur die Auszahlung des Kapitals garantieren, das in den Ansparteil fließt. Von der Einzahlung sind Steuern, Risikoanteil der Versicherung, Verwaltungskosten und Provision für den Vermittler abzuziehen. Im Ergebnis kann es dann so sein, dass nur noch 80 Prozent des eingezahlten Kapitals garantiert sind.

Drei Aspekte, die Sie unbedingt bedenken sollten

Ehe Konsumenten für ein Anlageprodukt entscheiden, sollten sie daher unbedingt drei Aspekte abwägen, die einander beeinflussen, rät das Konsumentenschutzministerium. Konkret geht es um Rendite, Sicherheit und Liquidität.

- Rendite beschreibt das Verhältnis der Einzahlungen zu den Auszahlungen einer Finanzanlage, d.h. den durchschnittlichen Gewinn über die Jahre der Veranlagung.

- Die Sicherheit einer Anlage hängt davon ab, ob es für das eingezahlte Geld eine Kapitalgarantie oder vielleicht sogar eine Gewinngarantie gibt, oder ob man damit rechnen muss, dass das Geld weniger wird - und im schlimmsten Fall sogar verloren geht.

- Die Liquidität beschreibt die Verfügbarkeit des Kapitals, d.h., ob jederzeit auf das Geld zugegriffen werden kann, oder ob es vertraglich gebunden ist und Anleger nur mit Verlusten an das Geld wieder herankommen.

Je höher die Chancen auf Ertrag, desto niedriger sind Sicherheit und Verfügbarkeit. Je höher die Sicherheit bzw. Liquidität, desto geringer sind die Ertragschancen einer Anlage. Sie müssen sich daher gründlich überlegen, was für Sie das Wichtigste ist.

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Foto: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz ID:67
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