Nach Einführung des Euro als Bargeld wird nun auch bis spätestens 1. Februar 2014 ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) für bargeldlose Zahlungen Realität.
Mit der jüngsten Veröffentlichung der Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) werden europaweit einheitliche Überweisungs- und Lastschriftenverfahren verbindlich. Nationale Überweisungen und Lastschriften werden bis 1. Februar 2014 vollständig durch die neuen Verfahren – SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift – abgelöst.
Aus für Kontonummer und Bankleitzahl
Um alle Konten innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraumes direkt erreichen zu können, ist für die neuen SEPA-Verfahren zukünftig nur noch die internationale Kontonummer (kurz: IBAN) zu verwenden. Die IBAN setzt sich aus der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen und wird durch ein Länderkennzeichen (AT für Österreich) und eine zweistellige Prüfziffer ergänzt. Diese dient dazu, Fehlüberweisungen zu verhindern. Je nach nationaler Ausprägung ist die IBAN unterschiedlich lang – eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen.
Um die Umstellung zu erleichtern, bieten die österreichischen Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden bereits heute die Möglichkeit an, Überweisungen innerhalb Österreichs nur mit IBAN zu beauftragen. Bei grenzüberscheitenden Überweisungen muss heute dazu noch die internationale Bankleitzahl BIC angeben werden – spätestens ab Februar 2014 wird dies jedoch ebenso mittels IBAN möglich sein. IBAN und BIC finden sich bereits auf allen Kontoauszügen, Konto- bzw. Bankomatkarten sowie im Online-Banking-Portal im Internet.
Die Änderungen bei Zahlungsanweisungen
Der neue Überweisungsbeleg, die Zahlungsanweisung (Angabe von IBAN und – zum Teil noch – BIC), wird die bisher gebräuchlichen Belege (Zahlschein/Erlagschein, Überweisung und EU-Standardüberweisung) vollständig ablösen. Um eine möglichst reibungslose Migration aller Zahlungen auf die neuen Verfahren zu gewährleisten, werden alle alten Belege in Österreich noch heuer auf die Zahlungsanweisung umgestellt.
Die Vorteile für die Kunden
- Ein Konto für den gesamten Euro-Zahlungsverkehr. Konsumenten, aber auch Unternehmen brauchen zukünftig sowohl für Überweisungen als auch für Lastschriften innerhalb der EU nur noch ein einziges Konto.
- Schnellere Überweisungen: Seit 1. Jänner 2012 dürfen Euro-Überweisungen innerhalb der gesamten EU nur mehr maximal einen Bankgeschäftstag dauern. Das sieht das bereits im November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz vor.
- Nationale Preise gelten EU-weit: Mit Inkrafttreten der Verordnung gelten für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU die gleichen Preise wie für die entsprechenden Inlandstransaktionen. Das gilt für Überweisungen und Lastschriften egal welcher Höhe.
Warum SEPA?
Ziel von Sepa ist es, den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in der EU „billiger, schneller und sicherer“ zu machen, so das Europäische Parlament. Dank Sepa könnten Haushalte, Unternehmen und Banken innerhalb von sechs Jahren bis zu 123 Milliarden Euro sparen, etwa weil Überweisungsgebühren wegfallen. Der Sepa-Raum umfasst übrigens nicht nur die 27 EU-Länder und deren assoziierten Gebiete, sondern auch die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums wie die Schweiz und Norwegen, Liechtenstein und Island.
In Deutschland hatte es im Bundestag und in der Regierung lange Zeit erhebliche Widerstände gegen die geplanten Regeln gegeben. So hatte der Vorsitzende des Europaausschusses, Gunther Krichbaum (CDU), Sepa und IBAN noch vor wenigen Monaten als den „größten Schwachsinn aller Zeiten“ bezeichnet. Der Spitzname „IBAN die Schreckliche“ machte die Runde.