So können Sie das Jahressechstel mit sechs Prozent Lohnsteuer optimal ausnutzen
Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zum Beispiel Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc.) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt nur mit 6,0 Prozent besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal
ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden, die nur mit 6,0 Prozent versteuert werden muss, so die BDO-Steuerexperten.