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BAWAG-Fall jetzt abgeschlossen
 
23.12.2010

BAWAG-Fall jetzt abgeschlossen Zehn Jahre Haft für Elsner rechtskräftig

Von Erwin J. Frasl
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute einen Schlussstrich unter den Fall BAWAG gezogen. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist nun rechtskräftig zu zehn Jahren verurteilt.
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute  im größten Wirtschaftsstrafprozess Österreichs um die ehemalige Gewerkschaftsbank BAWAG das Urteil für den ehemaligen Generaldirektor der BAWAG Helmut Elsner etwas gemildert. Elsner war 2008 wegen Untreue, Bilanzfälschung und besonders schweren Betrugs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorwurf des Betrugs und der Bilanzfälschung wurde im Berufungsverfahren nicht bestätigt. Der Berufungssenat sprach nun eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren aus. Aus einem weiteren Verfahren gegen den Elsner resultiert eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. "Damit findet ein Stück Wirtschaftskriminalität gewaltigen Ausmaßes einen Abschluss." kommentiert Justizministerin Bandion-Ortner das Urteil. Bis zum heutigen Urteil hatten einige Medien sogar damit spekuliert, daß Helmut Elsner frei kommen könnte.


Gesamtschaden von 1,4 Milliarden Euro

Bandion-Ortner erinnerte an die Größenordnungen der Causa BAWAG: Der Gesamtschaden liegt bei rund 1,4 Milliarden Euro; das ist mehr, als der Staat Österreich jährlich an Karenzgeld für die Betreuung von Kindern zur Verfügung stellen kann (1,3 Milliarden und mehr als das gesamte Justizbudget beträgt (1,15 Milliarden). Immerhin habe der Staat mit einer Haftung von Steuergeld zur Rettung der BAWAG und ihrer Sparer ausrücken müssen: "Ein eigenes Rettungsgesetz musste beschlossen und zusätzlich zum Schaden 900 Millionen Steuergeld für die Rettung der BAWAG riskiert werden", so Bandion-Ortner. Wegen Straftaten des BAWAG-Vorstandes hatten mehr als 1.000 Menschen auf ihre Betriebspension verzichten müssen. Deshalb gehört die BAWAG jetzt nicht mehr dem österreichischen Gewerkschaftsbund, sondern dem US-Hedge-Fonds Cerberus.

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Helmut Elsner setzt auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Enthaftung

Elsner selbst wird Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Enthaftung stellen, so seine Anwälte. Beide Anträge würden aber nicht mehr heuer eingebracht. Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger verglich die Lage mit dem Betrugsskandal um den in den USA verurteilten Bernard Madoff: „Das heutige Ergebnis ist so zu werten, als wäre Madoff auf freiem Fuß und die Investoren in Haft.“

Elsner-Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigte sich empört, dass obwohl bei Elsner keine Bereicherung stattgefunden habe - das Urteil wegen Betrugs wurde aufgehoben - offenbar alleine für den Verlust die Höchststrafe wegen Untreue verhängt werde. Das sei ein „Signal an alle österreichischen Generaldirektoren“, dass sie nun alleine für Verluste eingesperrt werden könnten, egal ob sie sich selber bereicherten oder nicht, kritisiert Mertens.

Nun werde man Haftunfähigkeit für den rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilten Elsner beantragen, kündigte Elsners Anwalt Karl Bernhauser an. Alle Anträge, Elsner aus der fast vierjährigen U-Haft zu entlassen, wurden bisher von den Gerichten unter Verweis auf Fluchtgefahr abgelehnt.

Opposition wütet gegen Justizministerin

Die Opposition nützte die partiellen Urteilsaufhebung für Forderungen nach einem Rücktritt der Justizministerin. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky meinte, Bandion-Ortner müsse sich selbst fragen, ob sie als Justizministerin noch tragbar sei. Die Justizministerin muss zurücktreten“, so Justizsprecher Albert Steinhauser von den Grünen. Nicht nur den Rücktritt Bandion-Ortners, sondern auchden ihres Kabinettschefs – des damaligen Staatsanwalts im BAWAG-Prozess - forderte das BZÖ. ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger hingegen sieht die „Verteidigung“ der Opposition von Helmut Elsner als „Schlag ins Gesicht der Sparer und Arbeitnehmer“.

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