Welche Änderungen es 2014 geben wird und wie sich diese für Sie auswirken werden. Teil eins: Alkoholsteuer bis Pflegekarenz.
Das Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP ist auf dem Tisch. Gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten haben sich die beiden Großparteien geeinigt, auch wenn das Ergebnis massiv kritisiert wird. Für mehr Geld in der Staatskasse soll ein Mix aus Sparen und Steuern sorgen. So etwa werden die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kfz-Steuer erhöht. Bei beiden Abgaben soll über ein Stufensystem erreicht werden, dass Autos mit höherer Motorisierung auch privat deutlich stärker belastet werden.
Auch der der Genuss von Alkohol wird sich künftig noch mehr in der Geldbörse bemerkbar machen: Die Alkoholsteuer wird um 20 Prozent teurer, die Sektsteuer wird sich um einen Euro pro Liter erhöhen.
Rauchen wird um 45 Cent teurer
So auch die Tabaksteuer: Diese soll in drei Etappen um insgesamt 45 Cent steigen. Vorausgesetzt, dass die Erhöhung der Steuer nicht auch zu einem Anstieg des Schmuggels führt, könnte dies dem Staat 300 Millionen Euro einbringen.
Besserverdiener müssen 2014 insofern tiefer in die Kasse greifen, als die Befristung des Solidarbeitrags für Besserverdiener aufgehoben wird. Diese Bestimmung war erst dieses Jahr für Bezüge ab 186.000 Euro Jahresbrutto (Arbeitnehmer) bzw. 175.000 Euro (Unternehmer) eingeführt worden.
Gesellschaftssteuer fällt
Für alle, die an Aktien & Co Interesse haben, gibt es gute Nachrichten: Die Gesellschaftssteuer, die ein Prozent beträgt und beim Erwerb von Aktien oder Gesellschaftsanteilen oder Kapitalerhöhungen anfällt, wird abgeschafft.
Kinderbetreuungsgeld erhöht
Viele Neuerungen betreffen die Familienpolitik, die mit der Motivforscherin Sophie Karmasin auch ein neues Gesicht erhält. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird zu einem flexibel nutzbaren Kinderbetreuungsgeld-Konto weiterentwickelt. Für Familien bedeutet das eine Erhöhung von vier bis zehn Prozent – die Erhöhung soll jedoch erst ab Juli des neuen Jahres gelten. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sowie bei der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird jedoch bereits ab Jänner 2014 die Zuverdienstgrenze für Eltern von 6.100 Euro auf 6.400 Euro pro Kalenderjahr angehoben.
Verbesserungen in Pflege von Angehöriger
Pflegende Angehörige können ab dem Jahr 2014 bis zu drei Monate in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gehen. Für die Unterbrechung ihrer beruflichen Tätigkeit ist ein Karenzgeld analog zum Arbeitslosengeld (bis zu maximal 1.400 Euro monatlich) vorgesehen.
Die Pflegekarenz wird ab der Pflegegeldstufe drei des zu pflegenden Angehörigen oder ab der Stufe eins bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz gegeben sein. Die Krankenversicherung bleibt während der Pflegezeit aufrecht und auch ein entsprechender Pensionversicherungsbeitrag wird während dieser Zeit eingezahlt.
Wichtig ist, dass bei der Annahme von Pflegeteilzeit die Arbeitszeit nicht unter zehn Wochenstunden reduziert werde darf. Die Geldleistung wird anteilig des reduzierten Einkommens berechnet.
Angehörige können die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands auch ein weiteres Mal. Pro Pflegebedürftigem können insgesamt zwei Angehörige in Karenz gehen. Notwendig ist in jedem Fall eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei das Arbeitsverhältnis zuvor ununterbrochen drei Monate bestanden haben muss.
Auch die Situation von Personen, die bei Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerst erkrankten Kindern eine Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, wird mit Jahreswechsel verbessert. Die Betroffenen haben ebenso Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld.