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Ausbildung
 
02.10.2012

Ausbildung Zehn Top-Tipps für Lehrlinge

Von Erwin J. Frasl
Zu viele Lehrlinge wissen zu wenig über Lehrvertrag, Lehrlingsentschädigung, Probzeit, Arbeitszeit, Aufgaben, Berufsschule oder Urlaubsansprüche. Hier die Details, was Lehrlinge unbedingt wissen sollten.
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Viele junge Menschen haben bereits eine Lehrstelle gefunden, aber viele sind noch auf der Suche. Die Arbeiterkammer Kärnten macht Lehrlinge daher aufmerksam, was sie beim Start in den Beruf unbedingt beachten sollten.


Hier die zehn wichtigsten Tipps:

1. Lehrvertrag: Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er beinhaltet unter anderem den vereinbarten Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit. Der Vertrag wird vom Lehrling, vom Lehrberechtigten und – wenn der Lehrling noch minderjährig ist – von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben.

2. Kollektivvertrag: Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der für eine Berufsgruppe oder Branche abgeschlossen wird. Darin geregelt sind Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.

3. Lehrlingsentschädigung: Jeder Lehrling muss für seine Arbeit bezahlt werden. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meist im Kollektivvertrag festgelegt.

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4. Anmeldung: Der Arbeitgeber muss den Lehrling umgehend bei der Gebietskrankenkasse anmelden – eine Kopie der Anmeldung erhält der Lehrling. Innerhalb von zwei Wochen muss außerdem die Registrierung bei der zuständigen Berufsschule erfolgen.

5. Probezeit: In den ersten drei Monaten des Lehrverhältnisses befindet sich der Lehrling in der Probezeit. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden – sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Lehrling selbst.

6. Arbeitszeit: Grundsätzlich dürfen Lehrlinge acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit möglich. Wichtig: Arbeits- und Pausenzeiten unbedingt aufzeichnen!

7. Aufgaben: Lehrlinge müssen sich an vorgeschriebene Arbeitszeiten und Schutzvorschriften halten und die gestellten Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Achtung: Wenn man seine Pflichten vernachlässigt, kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.

8. Berufsschule: Die Berufsschule muss besucht werden. Die Berufsschulzeugnisse müssen dem Lehrherrn gezeigt werden, ohne dass er danach fragt.

9. Urlaub: Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Wie andere Arbeitnehmer auch, muss der Lehrling den Urlaubsantritt und die Dauer des Urlaubs mit dem Lehrberechtigten vereinbaren.

10. Krankheit: Wird ein Lehrling krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit kommen, muss er umgehend seinen Chef darüber informieren.

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