Hier die zehn wichtigsten Tipps:
1. Lehrvertrag: Der Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Er beinhaltet unter anderem den vereinbarten Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit. Der Vertrag wird vom Lehrling, vom Lehrberechtigten und – wenn der Lehrling noch minderjährig ist – von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben.
2. Kollektivvertrag: Der Kollektivvertrag ist ein Vertrag, der für eine Berufsgruppe oder Branche abgeschlossen wird. Darin geregelt sind Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis.
3. Lehrlingsentschädigung: Jeder Lehrling muss für seine Arbeit bezahlt werden. Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meist im Kollektivvertrag festgelegt.
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5. Probezeit: In den ersten drei Monaten des Lehrverhältnisses befindet sich der Lehrling in der Probezeit. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden – sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Lehrling selbst.
6. Arbeitszeit: Grundsätzlich dürfen Lehrlinge acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit möglich. Wichtig: Arbeits- und Pausenzeiten unbedingt aufzeichnen!
7. Aufgaben: Lehrlinge müssen sich an vorgeschriebene Arbeitszeiten und Schutzvorschriften halten und die gestellten Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Achtung: Wenn man seine Pflichten vernachlässigt, kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.
8. Berufsschule: Die Berufsschule muss besucht werden. Die Berufsschulzeugnisse müssen dem Lehrherrn gezeigt werden, ohne dass er danach fragt.
9. Urlaub: Lehrlinge haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Wie andere Arbeitnehmer auch, muss der Lehrling den Urlaubsantritt und die Dauer des Urlaubs mit dem Lehrberechtigten vereinbaren.
10. Krankheit: Wird ein Lehrling krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Arbeit kommen, muss er umgehend seinen Chef darüber informieren.