Niki Lauda hat nichts zu verschenken. Das weiß dank ING-DiBa-Werbung mit dem Ex-Weltmeister der Formel 1 mittlerweile jeder. Da könnten sich Österreichs Steuerzahler durchaus ein Beispiel an Niki Lauda nehmen.
Seit März langt Finanzminister Michael Spindelegger mit Hilfe von neuen gesetzlichen Steuerbestimmungen bei den Österreicherinnen und Österreicher stärker zu als in den vergangenen Jahren. Da gibt es kein Entrinnen.
Das sollte aber für die Steuerzahler Grund genug sein, um wenigstens jene Möglichkeiten voll auszuschöpfen, die die Steuergesetze den Bürgern bieten, um die Steuerlast legal zu senken. Das Zauberwort dazu heißt Arbeitnehmerveranlagung. Diese Arbeitnehmerveranlagung ist der frühere Jahresausgleich. Mit ihrer Hilfe können sich viele Steuerzahler zu viel bezahlte Steuer zurückholen.
Geben Sie sich einen Ruck und holen Sie sich zu viel bezahlte Steuergelder zurück
Erstaunlicher Weise verzichten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Arbeitnehmerveranlagung und damit auf sehr viel Geld. Gründe dafür gibt es genug: Zu viele Arbeitnehmer nützen die auch von der Steuerbehörde selbst angebotenen Informationen nicht. Zum Informationsmangel gesellen sich Scheu vor der Bürokratie und oft auch Bequemlichkeit. Dabei lohnt es sich für Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Alleinerzieher und Alleinverdiener fast immer, eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.
Um Sie bei der Wahrung Ihrer steuerlichen Rechte zu unterstützen informiert Sie Biallo.at regelmäßig über Ihre Möglichkeiten, auf legale Weise Ihre Steuerbelastung zu senken. Die regelmäßigen Steuertipps von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Hans Hammerschmied, Steuerinformationen der Arbeiterkammer und Steuerratgeber wie das
VKI-Buch „Steuern sparen“ von Manfred Lappe und Julius Stagel sollen Ihnen helfen, damit Sie nicht zu viel Steuern bezahlen.
Vieles ist steuerlich absetzbar
Egal ob es um Arbeitsmittel, Internet, Weiterbildung Kirchenbeitrag, außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit geht, vieles davon wird von der Steuerbehörde als steuerlich absetzbar anerkannt. Sie müssen sich nur einen Ruck geben und die Arbeitnehmerveranlagung jetzt gleich in Angriff nehmen. Und falls Sie zu jenen gehören, die es in den vergangenen Jahren verabsäumt haben, Ihre steuerlichen Absetzmöglichkeiten zu nutzen, dann habe ich eine gute Nachricht für Sie: Sie können Ihre Arbeitnehmerveranlagung bis zu fünf Jahre im Nachhinein machen. Nützen Sie diese Chancen – und viel Erfolg dabei.