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Arbeitnehmer
 
15.01.2014

Arbeitnehmer So sparen Sie Steuern

Von Hans Hammerschmied
Arbeitnehmer können im Rahmen von Arbeitnehmerveranlagungen Werbungskosten steuerlich geltend machen und so Geld vom Finanzamt zurück erhalten. Vier Tipps für weniger Steuern.
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Steuerpflichtige, die in Österreich Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit beziehen, haben im Gegensatz zu Personen, die Einkommen aus selbständiger Tätigkeit beziehen, zweifellos einen geringeren Spielraum Steuern zu sparen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber berechnet, vom Gehalt abgezogen und direkt den Finanzbehörden überwiesen. Somit stellt sich schon rein psychologisch der Effekt ein, dass man die hohe Steuerbelastung nicht als schmerzhaft empfindet, da man das Geld nie in der Hand hatte.

Der Selbstständige hingegen muss dem Staat seine Steuerschuld persönlich leisten. Hier wird einem schnell bewusst, wie viel vom Einkommen eigentlich abgeliefert werden muss.
Aber auch Dienstnehmer können im Rahmen von Arbeitnehmerveranlagungen sogenannte Werbungskosten (dies sind Aufwendungen oder Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt von Einnahmen dienen) steuerlich geltend machen und somit Geld vom Finanzamt zurück erhalten.

Hier nun ein paar Tipps:

  • Die Einkommensteuer wird immer vom Jahreseinkommen berechnet. Bis zu 11.000 Euro jährlich ist das Einkommen gänzlich steuerfrei. Wenn jemand zum Beispiel nur ein paar Monate im Jahr unselbstständig tätig war, kann er im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zum Teil oder sogar gänzlich die Lohnsteuer zurückerhalten.
     
  • Wenn Sie einen Computer erwerben, um ihn auch zu beruflichen Zwecken zu verwenden, können Sie diesen nach Abzug eines Privatanteils als Werbungskosten absetzen. Aber Vorsicht: Betrug der Preis mehr als 400,00 Euro kann nur über drei Jahre verteilt, jeweils nur ein Drittel abgesetzt werden.
     
  • Wenn Sie einen Sprachkurs absolvieren und Sie diese Sprache beruflich anwenden müssen, sind alle Ausgaben im Zusammenhang mit diesem Sprachkurs als Werbungskosten absetzbar. Darunter fallen also zum Beispiel auch die Fahrtkosten.
     
  • Auch die Ausgaben für das beruflich notwendiges Homeoffice können von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen zum Beispiel die anteiligen Internet- und Telefonkosten, sowie auch die Mietkosten. Das Büro muss aber räumlich vom Rest der Wohnung getrennt sein und darf keine “privaten” Einrichtungsgegenstände wie ein Bett oder einen Fernseher enthalten.
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