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Aktienmarkt für den Nachwuchs
 
24.02.2015

Aktienmarkt für den Nachwuchs „Optimale“ Aktienstrategie kaum umsetzbar

Von Rainer Sommer
Während es schon für Erwachsene sehr schwierig ist, bei einer Großbank ein langfristiges Aktienportfolio mit minimalen Spesen zu etablieren, ist es für Kinder so gut wie unmöglich.
Aktienmarkt für den Nachwuchs „Optimale“ Aktienstrategie kaum umsetzbar
Für den Nachwuchs an der Börse vorsorgen - in Österreich eher eine Hängepartie
Hier sei Vorweg dem Biallo-Leser Dank ausgesprochen, der uns auf folgende Problemlage angesprochen hat: Er wollte für seine neugeborene Nichte eine möglichst optimale langfristige Veranlagung vornehmen, wofür er ihr monatlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen wollte. Anscheinend teilt er auch die an dieser Stelle vertretene Ansicht, dass ein „optimaler“ langfristiger Vermögensaufbau nur mit einem substantiellen Aktien-Anteil erfolgreich sein kann, wobei jedoch mehrere Bedingungen erfüllt sein sollten. Dazu gehören etwa eine breite Streuung in Hinsicht auf die ausgewählten Aktien und die Kaufzeitpunkte, ein möglichst geringer organisatorischer Aufwand sowie möglichst niedrige Spesen.

Aktien für Kinder: Keine heimische Bank

Allerdings fand er bei keiner österreichischen Bank Produkte, die diese Kriterien erfüllt hätten. So hätte er gerne eine Investmentstrategie umgesetzt, die an dieser Stelle empfohlen wurde. Konkret wolle er für seine Nichte monatlich einen fixen Betrag in einen ETF eines europäischen Aktienindex investierten, was bei keiner österreichischen Großbank möglich war. Was ihm angeboten wurde, waren jedoch nur „Bankeigene-Sparpläne, Versicherungsprodukte oder fix verzinste Sparprodukte“, die seinen Anforderungen zweifellos nicht entsprochen hatten.
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Wertpapiere für Kinder: Nur mündelsichere Anlagen zugelassen

Das lag freilich nicht allein an den Banken, sondern an der Gesetzeslage, wonach bei minderjährigen Kindern die Erziehungsberechtigten für das Wertpapierdepot des Kindes grundsätzlich unterschreiben müssen, wofür zudem ausschließlich „mündelsichere“ Papiere gekauft werden dürfen. Dazu zählen nun besser geratete Anleihen und die meisten Fixzins-Produkte der Banken, aber keine Aktien oder ETF. Nun wäre mit den zugelassenen Produkten bei herrschendem Zinsniveau jedenfalls sichergestellt, dass trotz langer Laufzeit voraussichtlich keinerlei Erträge und vermutlich nicht einmal die Inflationsrate herausgeholt würde und die Nichte am Ende wohl froh sein müsste, nach 20 Jahren wenigstens das zu bekommen, was ihr Onkel eingezahlt hatte.

ETFs als Wertpapieranlage: Erhebliche Substanzgewinne

Mit der ETF-Konstruktion bestünde hingegen die Chance auf erhebliche Substanzgewinne, was natürlich nicht ohne Risiko erfolgen kann. Durch die Investition in einen Index führender europäischen Großunternehmen erhielte der Investor dafür annähernd den gesamten „Marktgewinn“, wobei ein Totalverlust nur in einem Extremszenario denkbar wäre, wie es an den Finanzmärkten bislang noch niemals eingetreten ist, oder aber, sollten sich der Fonds-Anbieter oder die depotführende Bank als Betrug herausstellen. Indem regelmäßig gleich hohe Beträge investiert werden, werden zudem zu niedrigen Kursen größere Stückzahlen gekauft, als zu hohen, wodurch der durchschnittliche Einstandspreis heruntergemischt wird. Dadurch konnte bei Indizes wie dem Eurostoxx 100 oder dem britischen FTSE 100 seit dem Zweiten Weltkrieg über jeden 20-Jahres-Zeitraum im Schnitt eine Verdoppelung des insgesamt eingezahlten Kapitals erzielt werden, wobei das Kapital nominell sogar dann mindestens erhalten blieb, wenn die Börsen zum geplanten Auszahlungszeitraum gerade auf einen extremen zyklischen Tiefpunkt abgestürzt waren, wobei in den Modellrechnungen allerdings Spesen in Höhe von nur 0,25 Prozent des investierten Kapitals angenommen wurden.
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Wertpapierinvestments für Kinder: Treuhandlösung erforderlich

Nachdem der Gesetzgeber derartige Konstruktionen für Kinder aber grundsätzlich verbietet, wird nun eine Art von Treuhandlösung erforderlich. So könnte neben den Erziehungsberechtigten auch ein Dritter formal als Investor auftreten, die Investitionen aber vertraglich als Treuhandschaft für das begünstigte Kind deklarieren. So können die Eltern ihr eigenes Depot heranziehen und darauf ein Subdepot mit der Bezeichnung des Kindes einrichten. Dadurch ist das Kind zwar nicht direkt Inhaber, immerhin kann aber die Veranlagung beliebig erfolgen, wofür die Bank dann nur die üblichen Risikoerkärungen einholen muss. Ebenso könnte der spendierfreudige Onkel sein Wertpapierdepot heranziehen, oder es wird als professioneller Treuhänder ein Rechtsanwalt engagiert.

Aus Sicht des Kindes besteht nun das Risiko, dass ein privater Treuhänder selbst in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte und dessen Gläubiger versuchen, auf das informell treuhändisch gehaltene Vermögen zuzugreifen. Hingegen könnte ein professioneller Treuhänder erhebliche Kosten verursachen, die vielleicht den gesamten Zinseszinseffekt des Investitionsplans eliminieren.

Mindestspesen bei Börsengeschäften

Bleibt letztlich noch das Problem, dass die Banken lieber Produkte verkaufen wollen, an denen sie gut verdienen. Schließlich steht und fällt der genannte Aktien-Plan damit, nicht für das Portfoliomanagement bezahlen zu müssen, sondern die gesamten Marktgewinne selbst einzustreifen. Dem Geschäftsmodell der meisten Finanzdienstleister steht dieser Anspruch freilich entgehen, und so werden beispielsweise von Erste Bank und Bank Austria automatisch veranlagende Ansparpläne in ETFs weder in der Filiale noch im Netbanking angeboten. Bei der Ersten wären immerhin Einzelkäufe über die Börse möglich, nur würden dabei bei jeder Börsenorder die Mindestspesen anfallen (Inland 36 Euro / Ausland 50 Euro), die sich auch im Netbanking nur geringfügig reduzieren (Inland: 28 Euro / Ausland 40 Euro). Bei monatlicher Einzahlung von 100 Euro würden damit also sofort ein Drittel bis zur Hälfte der Einzahlung verschwinden, weshalb die Erste es für sinnvoll hielte, die angesparte Summe nur einmal im Jahr oder maximal halbjährlich zu veranlagen – was bei einer monatlichen Investitionssumme von 100 Euro im ungünstigsten Fall sofort die Hälfte jeder Einzahlung kosten würde.

Informelles Treuhandverhältnis über einen Discount-Broker

Und so bleibt realistisch betrachtet wohl nur die mühsame und möglicherweise auch konfliktträchtige Lösung, dass Eltern oder Onkel ein informelles Treuhandverhältnis eingehen und bei einem Discount-Broker auf eigenen Namen ein Konto eröffnen, der keine oder nur minimale Mindestspesen verrechnet und den gewünschten ETF im Programm hat.
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