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Abgaben
 
31.03.2015

Abgaben Ist die Steuerreform gelungen?

Von Hans Hammerschmied
Eine Steuerreform, die einerseits für fast alle Einkommensschichten eine erhebliche Entlastung ergeben, aber andererseits für den Staatshaushalt aufkommensneutral sein soll, ist ein sehr schweres Unterfangen. Das kann bekanntlich nur heißen: neue bzw höhere Steuern oder substantielle Einsparungen im Bundesbudget.
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Mag. Hans Hammerschmied ist Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH
Substantielle Einsparungen im Bundesbudget sind ein sehr frommer Wunsch, der seit langem immer wieder lautstark gefordert, bisher aber noch nicht wirklich spürbar umgesetzt wurde. Also kann daher eine spürbare Tarif-Entlastung nur eine Erhöhung anderer oder die Einführung neuer Steuern zufolge haben. Wirksam belasten mit neuen oder höheren Steuern kann man aber nur jene, die entweder "viel haben" oder jene, die "viel verdienen"!

Die von der Bundesregierung heuer am 13. beziehungsweise 17. März vorgeschlagene Steuerreform bringt Tarifentlastungen von insgesamt knapp fünf Milliarden Euro (einem Alleinverdiener mit einem Monatsbezug von  2.000 Euro wird künftig rund  950 Euro jährlich weniger an Lohnsteuer in Abzug gebracht; bei einem Monatsbezug von  6.000 Euro beträgt die jährliche Steuer Ersparnis rund 1600 Euro).

Erfreulich ist, dass uns als Mittel zur so genannten "Gegenfinanzierung" die vielfach geforderte und politisch motivierte Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Vermögensteuer erspart geblieben sind. Beide Abgaben wären nicht sehr aufkommenswirksam und hätten lediglich eine politische Symbolkraft. In beiden Fällen wäre die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage sehr aufwändig und sicher Anlass für unzählige Rechtsverfahren; auch für die Behörde wäre die Einhebung dieser Abgabe sehr aufwändig. Also sehr vernünftig, dass dies unterblieb!

Grundsätzlich viel einfacher und ohne irgendwelche Zweifelsfragen sowohl für Steuerpflichtige als auch für Abgabenbehörden ist die Erhöhung der Steuersätze bei Umsatzsteuer und Kapitalertragsteuer (KESt). Von beiden hat die Bundesregierung - wenn auch nicht sehr extensiv - Gebrauch gemacht. Es wird die KESt auf 27,5 Prozent und die Umsatzsteuer für einige Leistungen (insbesondere Beherbergungen) auf 13 Prozent erhöht.

Ein Wermutstropfen: zur Finanzierung dieser Steuerreform werden die Besitzer von Immobilien "zur Kasse gebeten": Die Gebühren (Grunderwerbsteuer) bei der unentgeltlichen Übertragung von Immobilien im Familienverband werden erheblich teurer, die Immobilienertragsteuer wird von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht und die Abschreibungen von Immobilien werden erheblich eingeschränkt.

Für Einkommen über eine Million Euro kommt darüber hinaus - befristet auf fünf (!) Jahre - ein Steuersatz von 55 Prozent zur Anwendung.

Zur "Finanzierung" dieser Steuerreform trägt dies aber nur wenig bei! Der wesentlichste Teil der von der Bundesregierung geplanten "Gegenfinanzierung" soll aus den Bereichen "Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug“ (u.a. Registrierkassen-Pflicht) mit  1,9 Milliarden Euro und durch "Einsparung von Förderungen und Verwaltung" mit  1,1 Milliarden Euro kommen. Es bleibt sehr zu hoffen, dass es sich hier um keine Fehleinschätzung handelt!

Trotz mancher Einwände muss aber attestiert werden, dass in Anbetracht der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diese Steuerreform als durchaus gelungen betrachtet werden kann.


 
Leserkommentare
01.04.2015 18:08 Uhr - von Alexander Fuchs
Da denkt die Agenda Austria etwas differenzierter
Warum die Steuerreform alles andere als geschenkt ist Die Agenda Austria wirft einen genauen Blick auf die kalte Progression – und bekommt dabei Erstaunliches zu sehen. Die Republik Österreich wird von der letzten Steuerreform im Jahr 2009 bis zum Ende des laufenden Jahres durch die sogenannte „kalte Progression“ etwa 11,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Lohnsteuereinnahmen lukrieren. 11,5 Milliarden Euro, die den Erwerbstätigen und Pensionisten abgehen. Diese Berechnung der Agenda Austria hat ob der Höhe des Betrags bei anderen Experten zunächst ungläubiges Erstaunen hervorgerufen. Eine fachlicher Austausch ergab: Diese Zahl hält. Was genau steckt dahinter? Kalte Progression tritt auf, weil die Einkommen der Erwerbstätigen und Pensionisten üblicherweise mit der Inflation mitwachsen. Dadurch ist real mehr Steuer zu zahlen, obwohl nur die Inflation abgegolten wurde, um die Kaufkraft der Bürger zu erhalten. So verdiente ein unselbständig Erwerbstätiger 2009 im Durchschnitt 28.715 Euro brutto pro Jahr. Dafür fielen 3.096 Euro an Lohnsteuer an. Dieselbe Person verdient nach Abgeltung der Inflation heuer 32.589 Euro, damit ist das reale Bruttoeinkommen so hoch wie vor sechs Jahren. Für das nominell höhere Gehalt fallen 4.118 Euro Lohnsteuer an, also 1.022 Euro mehr als im Jahr 2009. Das ist ein Plus von 33 Prozent. Gäbe es den Effekt der kalten Progression nicht, müsste der genannte Durchschnittsverdiener heuer lediglich 417 Euro mehr Steuer zahlen. Damit wäre dem Finanzminister die Inflation abgegolten. Allein 2015 schlägt die kalte Progression aber mit der Differenz der beiden Werte, nämlich 605 Euro, zu. Zählt man zusammen, was ein Durchschnittsverdiener in den Jahren seit 2009 mehr bezahlt hat, sind es 2.251 Euro, die er an den Staat verloren hat. Beträchtlich, nicht? Auch die Einkommensgrenzen, die zur Festsetzung der Steuerhöhe dienen, wachsen nicht mit der Inflation mit. Besonders großes Pech hat also, wer durch die Inflationsanpassung in eine höhere Tarifstufe fällt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand vor der Lohnerhöhung 24.900 Euro brutto im Jahr verdient hat, nach der Anpassung des Lohnes an die Inflationsrate aber 25.500 Euro bekommt. Einkommen bis 11.000 Euro sind steuerfrei, von 11.001 bis 25.000 Euro werden 36,5 Prozent eingehoben, darüber 43,2 Prozent. 500 Euro werden im konkreten Fall also nicht mehr mit 36,5 Prozent, sondern mit 43,2 Prozent belastet. Solange die Einkommensgrenzen eben nicht auch an die Inflation angepasst werden, wiederholt sich dieser Prozess Jahr für Jahr. Im Endeffekt können die Erwerbstätigen und Pensionisten um ihr Gehalt nicht mehr kaufen, zahlen real aber höhere Steuern und stehen schlechter da. In der öffentlichen Diskussion über die kalte Progression wird oft Verschiedenes durcheinandergeworfen, was zu Kontroversen führt. Der Teufel steckt, wieder einmal, im Detail: Geht es um die kalte Progression in einem bestimmten Jahr auf Basis der kumulierten Inflation? (Spalte 4) Geht es um den Anstieg in einem bestimmten Jahr auf Basis der Inflation in diesem einen Jahr? (Spalte 4, z.B. im Jahr 2011 B minus A) Oder geht es darum, wie hoch die kalte Progression seit der letzten Steuertarifänderung insgesamt ist, also in den sechs Jahren seit 2009)? Dies ist die kumulierte kalte Progression (Spalte 6). Unsere Tabelle enthält die Antworten auf alle drei obigen Fragen: Spalte 4 Spalte 6 Zeitraum Inflation Inflation (kumuliert seit 2009) Kalte Progression (mit kum. Infl. seit 2009, Mio €) Zeitraum Kumulierte Kalte Progression seit 2009 (Mio. €) 2009-2010 1,90% 1,90% (A) 405,2 2009-2010 405,2 2010-2011 3,30% 5,26% (B) 1.136,6 2009-2011 1.541,8 2011-2012 2,40% 7,79% (C) 1.713,8 2009-2012 3.255,6 2012-2013 2,00% 9,94% (D) 2.468,6 2009-2013 5.724,3 2013-2014 1,70% 11,81% (E) 2.709,5 2009-2014 8.433,8 2014-2015 1,50% 13,49% (F) 3.115,8 2009-2015 11.549,6 Zwei Lesebeispiele aus dieser Tabelle: Im Verlauf des Jahres 2013 hat die kalte Progression dem Finanzminister knapp 2,47 Milliarden Euro in die Kassen gespült. Von Anfang 2009 bis Ende 2014 hat die (kumulierte) kalte Progression dem Staat gut 8,43 Milliarden Euro eingebracht. Nun hat die Regierung ja eine Steuerreform beschlossen, die für die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen knapp fünf Milliarden Euro weniger an Lohnsteuer bedeutet, zumindest im Jahr 2016. Dass einige andere Steuern steigen, wollen wir der Einfachheit halber und zugunsten der Republik vernachlässigen. Allerdings werden die Erwerbstätigen allein 2015 wegen der kalten Progression etwa 3,1 Milliarden Euro verlieren. Die so großzügig scheinende Steuerreform entpuppt sich damit als eine Maßnahme, die den Bürgern etwas von dem zurückgibt, was sie zuvor mehr bezahlt haben. Um die gesamte kalte Progression zwischen 2009 und 2015 zu kompensieren, müssten die neuen niedrigeren Lohnsteuertarife fast drei Jahre lang wirksam sein. Das werden sie aber nicht. Denn: Ab Ende 2016 beginnt die kalte Progression aufs Neue zu wirken. Mit den besten Grüßen Ihre Agenda Austria Rückfragehinweis: Mag. Cornelia Mayrbäurl (0664/88789724, cornelia.mayrbaeurl@agenda-austria.at)
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