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Urteil des Handelsgericht Wien

Klauseln bei „Snowball Bonds“ der Erste Bank gesetzwidrig

15.06.2009
Von Erwin J. Frasl
Das Handelsgericht Wien gibt einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) statt: Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibungen wie bei den „Snowball Bonds“ der Erste Bank sind gesetzwidrig. Betroffene Kunden hoffen auf Zinsnachzahlungen.
Urteil Handelsgericht Wien Urteil Snowball Bonds Erste Bank Verbraucherportal Biallo.at

Erfolg für den Verein für Konsumenteninformation: Er ging im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit einer Verbandsklage gegen Zins- und Kündigungsklauseln in Bankschuldverschreibungen der Erste Bank vor. In den sogenannten „Snowball Bonds“ wurden die Kunden mit einem hohen Einstiegszinssatz geworben. Dieser war aber nur ein Jahr fix, danach sollte sich der Zinssatz variabel nach einer komplexen Formel invers zum Euribor entwickeln. Bei niedrigem Euribor würde der Kunde gute Zinsen bekommen, bei steigendem Euribor dagegen würden sich die Zinsen des Kunden bis zu null entwickeln. Das Handelsgericht Wien erachtet die Zinsgestaltung als intransparent, die ungleichen Kündigungsklauseln zugunsten der Bank als gröblich benachteiligend.

Im Fall des "Snowball X" sollten die Zinsen, wären sie einmal null, immer auf null bleiben – gleich wie sich der Euribor weiter entwickelt. Dazu kam, dass diese Produkte zu Zeiten verkauft wurden, als der Euribor einen historischen Tiefststand erreicht hatte und nur mit
einem Ansteigen zu rechnen war. Weiters war der Kunde zwischen sieben und zehn Jahre gebunden, die Bank konnte aber nach Ablauf des ersten Jahres vorzeitig kündigen. Der Effekt: Entwickelt sich der Zinssatz zuungunsten des Kunden (gegen null), ist der Kunde gebunden; entwickelt sich der Zinssatz dagegen zugunsten des Kunden, dann kann die Bank aussteigen.

Das Handelsgericht Wien hat nun diese Klauseln als gesetzwidrig angesehen. Zum einen sei die Zinsgestaltung für den Kunden intransparent und zum anderen seien die ungleichen Kündigungsregelungen gröblich benachteiligend. Die Verzinsung sei auch aus der Perspektive des Verkaufszeitpunktes alles andere als marktkonform gewesen.

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Verschaukelung der Kunden

 
Bereits vor wenigen Wochen hat das Handelsgericht Wien auch einer Verbandsklage des VKI gegen die Bank Austria mit Bezug auf ein ähnliches Produkt stattgegeben. Beide Urteile sind aber nicht rechtskräftig. Mit diesen Bankschuldverschreibungen haben Erste Bank und Bank Austria ihren Kunden eine unfaire Wette angeboten: Im Wissen, dass der Euribor auf einem Tiefststand war, wurden die Snowballs bewusst invers an dieses Parameter gekettet. Nur bei einem Stagnieren des Euribor hätten die Kunden gewinnen können. Dagegen ist der Euribor in der Folge erwartungsgemäß angestiegen und die Zinsen bei diesen Produkten sind gegen null gesunken. Bei dieser Gestaltung konnte nur die Bank gewinnen.

„Es ist erfreulich, dass die Gerichte diese Verschaukelung der Kunden nicht anerkennen und die Klauseln für unwirksam erklären“, zeigt sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation. „Wenn wir diese Verfahren rechtskräftig gewinnen, werden die Banken ihren Kunden Nachzahlungen an Zinsen zu leisten haben.“

 

Das ist der Euribor

Der Euribor (Euro Interbank Offered Rate ) ist ein für Termingelder (Termineinlagen, Festgeld) in Euro ermittelter Zwischenbanken-Zinssatz. Die Quotierung dieses Zinssatzes erfolgt durch repräsentative Banken (Euribor Panel-Banken; das Panel wird aus 57 Banken gebildet, darunter 47 aus der Eurozone, vier aus sonstigen EU-Ländern und sechs aus Banken außerhalb der EU), die sich durch aktive Teilnahme am Euro-Geldmarkt auszeichnen. Dabei werden die jeweils höchsten und tiefsten Werte eliminiert (je 15 Prozent).

Für die Berechnung des Euribor übermitteln die Panel-Banken Briefsätze, das sind Sätze zu denen eine Bank Kredite anbietet, für Interbankenkredite an den Bildschirmdienst Bridge Telerate nach Brüssel. Die Eingabe erfolgt an den Target-Öffnungstagen. Bridge Telerate errechnet dann aus den Angaben eine arithmetische Durchschnittszinsrate, die um 11 Uhr Brüsseler Zeit (MEZ) für die unterschiedlichen Laufzeiten weltweit veröffentlicht wird. Für die unterschiedlichen Fristigkeiten (1 Monat / 3 Monate / 6 Monate / 9 Monate / 12 Monate) gibt es unterschiedliche Zinssätze, siehe hier .

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