Abschluss von neuen Darlehens- und Kreditverträgen in das Jahr 2011 verschieben!
Mit dem derzeit noch im Begutachtung befindlichen Budgetbegleitgesetz 2011 – 2014 soll als Gegenmaßnahme zur Einführung einer Bankenabgabe die Gebühr für schriftlich abgeschlossene Darlehens- und Kreditverträge abgeschafft werden. "Verschieben Sie daher den Abschluss schriftlicher Darlehens- und Kreditverträge – soweit möglich – auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2010; Sie ersparen sich dadurch die Kredit- und Darlehensgebühr von 0,8 Prozent bis 1,5 Prozent der Kreditsumme!" rät Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karl Bruckner von der BDO Austria, einem der renommiertesten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen Österreichs.
Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben sind Kranken-, Unfall-und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und -sanierung; junge Aktien und Genussscheine; Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen, deren Erträge überdies bis zu 4,0 Prozent des Nominales weiterhin KESt-frei sind.
Für Alleinverdiener oder Alleinerzieher verdoppelt sich der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag von 2.920 Euro auf 5.840 Euro. Ab drei Kinder erhöht sich der Sonderausgabentopf um 1.460 Euro pro Jahr. Die geltend gemachten Ausgaben wirken sich nur mit einem Viertel einkommensmindernd aus. Der absetzbare Betrag reduziert sich überdies bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen 36.400 und 60.000 Euro gleichmäßig auf Null.
Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen und neben dem „Sonderausgabentopf“ sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten (Kauf von Schul- und Studienzeiten) und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung absetzbar.
Achtung: Im Rahmen des Sparpakets zur Budgetsanierung soll der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wieder einmal verteuert werden. Wenn Sie derartige Nachkäufe in Erwägung ziehen, dann sollten Sie noch vor dem 31.12.2010 aktiv werden!
Die steuerliche Absetzbarkeit von Privatspenden an bestimmte begünstigte Organisationen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, die in einer vom Bundesministerium für Finanzen ( BMF) veröffentlichten Liste aufscheinen, weiters an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc) ist nicht mit einem Absolutbetrag, sondern mit 10,0 Prozent des Vorjahreseinkommens begrenzt. Bereits im Betriebsvermögen abgesetzte Spenden (= bis zu 10,0 Prozent des Vorjahresgewinnes) kürzen den Rahmen der als Sonderausgaben (= bis zu 10,0 Prozent des Vorjahreseinkommens) absetzbaren Spenden.
Seit 2009 können auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen bzw Entwicklungs- bzw Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden.
Diese begünstigten Spendenempfänger müssen sich ebenfalls beim Finanzamt registrieren und werden auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Auch diese Spenden sind mit 10,0 Prozent des Einkommens des unmittelbar vorangegangen Jahres begrenzt, können aber zusätzlich zu den bereits als Betriebsausgaben abgesetzten gleichartigen Spenden geltend gemacht werden. Bei Unternehmen werden auch Sachspenden anerkannt, bei Privaten hingegen nur Geldspenden.
Spenden von Privatstiftungen
Spendenfreudige Privatstiftungen können für die vorstehend genannten begünstigten Spendenempfänger auch KESt-frei aus dem Stiftungsvermögen spenden.
Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können seit 1.1.2009 als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Werden Betreuungskosten durch einen steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber übernommen, sind nur die tatsächlich vom Steuerpflichtigen selbst getragenen Kosten abzugsfähig.
Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen (zum Beispiel Kindergarten, Hort, Halbinternat, Vollinternat) erfolgen oder von einer pädagogisch qualifizierten Person durchgeführt werden. Absetzbar sind nur die Betreuungskosten, Verpflegungskosten und das Schulgeld sind steuerlich nicht absetzbar.
Tipp der BDO: Pädagogisch qualifiziert sind auch Personen, die eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung im Mindestausmaß von acht Stunden nachweisen können. Die Ausbildung kann im Rahmen von Spezialkursen erworben werden. Kurse, welche diese Voraussetzungen erfüllen, werden hier veröffentlicht.Auch die Oma kann sich durch Besuch eines solchen Kurses pädagogisch qualifizieren; das an die Oma dafür bezahlte Honorar ist allerdings nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie mit den Kindern nicht im gleichen Haushalt lebt.
Wer im Jahr 2010 einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn (über die Freigrenze von 440 Euro hinaus) realisiert hat (bei Liegenschaften beträgt die Spekulationsfrist im Regelfall zehn Jahre, sonst ein Jahr), sollte überprüfen, ob dieser nicht noch durch die Realisierung eines Spekulationsverlustes ausgeglichen werden kann.
Zu diesem Zweck könnten zum Beispiel Aktien, mit denen man derzeit im Minus ist und die in den letzten zwölf Monaten erworben wurden, verkauft werden (wobei Sie niemand daran hindert, diese einige Tage später wieder zurück zu kaufen). Auch der Verlust aus dem Verkauf eines innerhalb der letzten zwölf Monate erworbenen Autos ist ein Spekulationsverlust, der mit steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen aus Aktien- oder Grundstücksverkäufen gegen verrechnet werden kann.
Achtung: Die im Rahmen der Budgetsanierung geplante neue Besteuerung von Wertzuwächsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen soll erst für Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31.12.2010 erworben werden. Wenn Sie daher heuer zum Beispiel noch Aktien kaufen, können Sie nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist allfällige Kursgewinne weiterhin steuerfrei lukrieren!
Wer lieber in ein klassisches Sparprodukt investiert, sollte ans Bausparen denken: Für einen maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 Euro pro Jahr gibt es im Jahr 2010 eine staatliche Prämie von 42 Euro (ab 2011: 36 Euro).
Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt)
Angesichts der ab 2011 drohenden Erhöhung der MöSt (inklusive Umsatzsteuer) um 4,80 Cent pro Liter Benzin bzw. sechs Cent pro Liter Diesel sollten Sie noch vor dem Jahresende alle Ihre Fahrzeuge volltanken bzw verfügbare Lagerkapazitäten für Benzin und Diesel voll ausnutzen, so der Tipp der BDO.
Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Wer einen PS-starken Neuwagen mit einem Schadstoffausstoß von mehr als 180 Gramm (g) CO2 kaufen will, sollte sich beeilen: Denn bei diesen PKWs soll ab 2011 die NoVA kräftig erhöht werden: Bei PKWs mit einem Schadstoffausstoß über 180g CO2 soll der CO2-Zuschlag zur NoVA von 25 Euro/g auf 50 Euro/g und ab 220 g CO2 von 25 Euro/g auf 75 Euro/g ansteigen. Auf die erhöhte NoVA kommen dann noch 20 Prozent Umsatzsteuer drauf! Das kann bei PS-starken Autos dann schon einige tausend Euro mehr ausmachen!
Laut Bawag-Studie sollen im Jahr 2030 mehr als 660.000 alleinlebende Frauen über 50 Jahre in Österreich leben. Gerade diese Gruppe sollte sich um ihre Finanzen kümmern. zum Artikel