Von Erwin J. Frasl
Haushalte im Burgenland erhalten von einem deutschen Unternehmen Münzen per Post, die sie nie bestellt haben. Biallo.at informiert Sie über Ihre Rechte.
Ein Parndorfer staunte nicht schlecht, als ihm per Post eine Münze zugestellt wurde. Die Sonder-Gedenkprägung „Jahr des Tigers mit Gold- und Silberveredelung“ hatte er nie bestellt, das Unternehmen aus Deutschland verlangte für diese Münze trotzdem Geld. Dies wurde auch durch Mahnschreiben unterstrichen.
Ihr Recht gegenüber dem Münzversand
Dabei war der Parndorfer leider kein Einzelfall – mit solchen Münzsendungen werden derzeit mehrere Haushalte beglückt. „Unverlangt zugesandte Ware muss man nicht zurückschicken und schon gar nicht bezahlen“, erläutert Mag. Christian Koisser von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland die Rechtslage. Wenn der Münzversand behauptet, es sei ein Kaufvertrag geschlossen worden, so muss er das auch beweisen.