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Lobbying

Wie kann das Parlament vor der Macht von Lobbyisten schützen?

18.04.2011
Von Barbara Prammer
Seit Wochen sorgt das Thema Lobbyisten und ihr Einfluss auf die Politik für intensive Diskussionen. Transparenz im politischen Alltag, Eigenverantwortung der Parlamentarier im Umgang mit Lobbyisten und klare Regeln, die sich das Parlament selbst gibt, sind dabei der Schlüssel für korrektes politisches Handeln.
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Mag.a Barbara Prammer ist Nationalratspräsidentin

Die Antwort auf die Frage, wie sich das Parlament selbst sowie die Bürgerinnen und Bürger vor der Macht von Lobbyisten schützen kann, ist an sich einfach und kann nur lauten: Transparenz, Transparenz, Transparenz!

Lobbying ist Realität, legitim und auch nichts Unsittliches. Lobbyisten vertreten Interessen, die sie durchsetzen sollen und die sie deswegen an kompetenter Stelle deponieren.

Andererseits liegt es in der Natur der Sache, dass an Abgeordnete allerlei Interessen unterschiedlicher Art herangetragen werden. Das reicht von klassischem Lobbying für eine Wirtschaftsbranche bis hin zum Anliegen einer lokalen BürgerInneninitiative. Dabei geht es stets darum, Einfluss auf politische Entscheidungen, auf die Meinungsbildungsprozesse, auf die Ausgestaltung von Gesetzen zu nehmen.

Entscheidend ist, dass es eine strikte, allgemein erkennbare Trennung zwischen den beiden Bereichen – Politik und Lobbying – gibt. Eine Maßnahme dazu kann ein von der Justizministerin angekündigtes Gesetz sein, das unter anderem die Modalitäten und den Zweck eines Registers festlegen soll. Auf diese Weise soll sichtbar werden, wer professionell Lobbying betreibt.

Andererseits wird es am Parlament liegen, sich selbst klare Regeln zu geben und damit auf dieses neue Phänomen wirksam zu reagieren. Außer Streit steht wohl, dass ein deklarierter Lobbyist nicht im Parlament sitzen kann. Das sind zwei Funktionen, die sich nicht von ein und derselben Person ausüben lassen. Anderswo, etwa im öffentlichen Dienst, sind solche Unvereinbarkeiten bereits definiert. So kann eine Richterin, ein Richter im Sinne der Gewaltenteilung nicht zugleich ein politisches Mandat innehaben.

Schwieriger wir jener Bereich zu fassen sein, der im Alltag weitaus häufiger auftritt: Wie lässt sich korrekter Umgang von Abgeordneten mit Lobbyisten reglementieren und transparent machen? Das muss logischerweise in Kombination mit dem erwähnten Register erfolgen. Im Kern geht es darum, dass für Abgeordnete erkennbar ist, wer da in wessen Auftrag und mit welcher Absicht auf sie zukommt. Am Kontakt an sich ist nichts Verwerfliches, er muss jedoch vom Geruch des Anrüchigen befreit werden. Dass kein Geld fließen darf, versteht sich von selbst. Weil das derzeit nicht geregelt ist, soll es eine gesetzliche Präzisierung geben.

Das Wesen der Demokratie besteht im zivilisierten Interessensausgleich, der öffentlich im Parlament ausgetragen wird. Die Regeln dafür sind immer wieder neu zu definieren und an die Gegebenheiten der Zeit anzupassen. Letztendlich wird sich freilich nicht alles per Gesetz regeln lassen. Es liegt vielmehr in hohem Maße auch in der Verantwortung der/des einzelnen Abgeordneten, Distanz zu halten, auf Transparenz zu achten und jeden Verdacht unlauterer Einflussnahme zu vermeiden.

 

Nationalratspräsidentin Mag.a Barbara Prammer

Mag.a Barbara Prammer (57) stammt aus Oberösterreich, wo 1991 ihre politische Laufbahn begann. Die Soziologin war Zweite Landtagspräsidentin und Mitglied der Landesregierung. 1997 wechselte sie als Ministerin für Frauenpolitik und Verbraucherschutz in die Bundespolitik. Seit Herbst 1999 gehört sie dem Nationalrat an, dessen Präsidentin sie seit Oktober 2006 ist. Von 1991 bis 2009 war Prammer Bundesfrauenvorsitzende der SPÖ.

 

 

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