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Land Niederösterreich ordnet Fördersystem neu

Pendlerhilfe bis zu 1.220 Euro pro Jahr

19.01.2010
Von Erwin J. Frasl
Das Land Niederösterreich hat seine Pendlerhilfe neu geregelt. Für Menschen, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen, gibt es nun mehr Geld und auch das Fördersystem wurde vereinfacht.
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Niederösterreichs Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner verstärkt Pendlerhilfe
Grundlage für die Beantragung und Auszahlung der niederösterreichischen Pendlerhilfe sind Einkommensgrenzen. Konkret gelten für die niederösterreichische Pendlerhilfe beim monatlichen Brutto-Familieneinkommen aktuell folgende Höchstgrenzen: Für den Antragsteller 1.950 Euro, für den Ehegatten bzw. Lebensgefährten 1.570 Euro, für den alleinerziehenden Antragsteller 2.320 Euro, für jedes Kind 600 Euro und für jeden Lehrling 500 Euro.
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Wer wie viel Förderung erhält


Für Lehrlinge wird ab einer Entfernung von drei Kilometern die Lehrlingspendlerhilfe bezahlt. Weiters wird "unterhalb" der neuen Zone eins eine "Lehrlingszone" zwischen drei und 24 Kilometern eingezogen, für die ein Lehrling im Jahr 220 Euro Förderung bekommt, so die niederösterreichische Landesrätin Mag. Johanna Mikl-Leitner.
 

Vergeben wird die Pendlerhilfe in einem Fünf-Zonensystem. Die fünf Zonen teilen sich wie folgt auf: In eine Entfernung zwischen 25 und 49 Kilometern gibt es eine Jahresförderung von 450 Euro, in eine Entfernung zwischen 50 und 79 Kilometern beträgt die Jahresförderung 720 Euro, bei einer Entfernung zwischen 80 und 129 Kilometern gibt es eine Jahresförderung von 820 Euro, für Entfernungen zwischen 130 und 199 Kilometern beträgt die Jahresförderung 1.020
Euro und bei einer Entfernung von über 200 Kilometern beträgt die Jahresförderung maximal 1.220 Euro, so Mikl-Leitner.

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