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Kinderbetreuung

Feriencamp oder Hort – so zahlt der Fiskus mit

05.08.2010
Von Erwin J. Frasl
Berufstätige Eltern müssen in den Sommerferien für ihre Kinder oftmals Feriencamps oder Horte als Betreuung nutzen. Hier die Details, was Sie steuerlich absetzen können.
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Kinderbetreuung ist teuer - der Staat hilft
Neun Wochen Schulferien sind schön für die Kinder - viele Eltern stellen diese Ferien allerdings vor organisatorischen Herausforderungen – denn selbst mit den Urlauben von beiden Elternteilen lässt sich diese Zeitspanne meist nicht abdecken. Also wird nach Betreuung gesucht. „Das ist eine finanzielle Mehrbelastung“, so Siegfried Pichler, Präsident der Arbeiterkammer Salzburg. „Viele Eltern wissen aber nicht, dass sie Kosten für die Kinderbetreuung teilweise von der Steuer absetzen können!“

Fiskus hilft bei Betreuungskosten

Seit 2009 gelten neue steuerrechtliche Bestimmungen, nach denen Eltern Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können. „Das gilt auch für die Kosten von Feriencamps oder für einen Hort in den Sommerferien“, macht Steuerexpertin Martina Blaha von der Arbeiterkammer Salzburg aufmerksam. Und zwar unter bestimmten Voraussetzungen:

  • das betreute Kind hat das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet
     
  • es wird von einer pädagogisch qualifizierten Person betreut
     
  • in der Rechnung müssen die reinen Betreuungskosten ersichtlich sein, weil Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc. nicht absetzbar sind.


„Am besten ist es, wenn die Eltern gleich beim Feriencamp oder im Hort um eine aufgeschlüsselte Rechnung ersuchen“, rät Blaha. Insgesamt können pro Kind und Kalenderjahr bis zu 2.300 Euro an reinen Betreuungskosten abgesetzt werden.

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