Von Erwin J. Frasl
Unwetter haben in den vergangenen Tagen wieder schwere Schäden in Österreich verursacht. Katastrophenschäden, die durch Unwetter entstanden sind, können allerdings als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Hier das Wichtigste für Sie.
Die Fernsehbilder der vergangenen Tage haben gezeigt, wie verheerend Unwetter in weiten Teilen Österreichs die Bevölkerung getroffen haben. Das bürdet den Betroffenen schwere finanzielle Lasten auf. Denn die Sanierung der durch Muren und Überschwemmungen beschädigten Vermögenswerte verursacht hohe Kosten. Ein wenig Hilfe gibt es allerdings von der Finanzbehörde: Denn diese Ausgaben können die betroffenen Bürgern in voller Höhe von der Steuer absetzen, macht die Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam.
Außergewöhnliche Belastungen als Entlastung für Unwetteropfer
Folgende Kosten können in voller Höhe, also ohne Selbstbehalt, als außergewöhnliche Belastung bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, sofern sie nicht vom Katastrophenfonds oder einer Versicherung getragen werden:
- Reparatur und Sanierung von beschädigten Vermögenswerten. Darunter fällt zum Beispiel die Erneuerung des Verputzes oder das Ausmalen von Räumen bis hin zur Reparatur von Zäunen oder Pkws.
- Auch die Kosten für Ersatzbeschaffungen – sei es der Neubau von Gebäudeteilen, die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung oder Geschirr – können von der Steuer abgeschrieben werden, so die AK Kärnten.