
Kreditwirtschaft und Finanzkrise
Österreichs Banken unter der Lupe
Diskussion in der Oesterreichischen Nationalbank
Finanzsystem braucht bessere Kontrolle
Private Haushalte
430 Milliarden Euro Geldvermögen
Eckpunkte des EU-Vorschlags
Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, den Verbraucher noch vor Vertragsabschluss über alle wesentlichen Aspekte des Vertrags zu informieren. Das betrifft beispielweise die wichtigsten Produkteigenschaften oder etwaige zusätzliche Kosten. Die Ware muss dem Konsumenten binnen 30 Tagen geliefert werden. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Ware erhält, trägt das Unternehmen das Risiko. Bei Geschäften, die nicht klassisch in der Filiale abgeschlossen werden, also zum Beispiel beim Einkauf im Internet, soll die Rücktrittsfrist auf 14 Tage ausgedehnt werden. In Österreich beträgt diese Frist derzeit nur sieben Tage beim Haustürgeschäft bzw. zehn Tage im Fernabsatz. Es soll ferner eine Liste von missbräuchlichen Vertragsklauseln geschaffen werden, die auf jeden Fall verboten sind. Bei aggressiven Verkaufsmethoden bei Käufen, die außerhalb von Geschäftsräumen getätigt werden, wird der Schutz der Verbraucher zusätzlich gestärkt.
Das Ziel der Kommission ist eine europäische Vollharmonisierung des Verbraucherrechts. Das bedeutet, dass in den Mitgliedstaaten kein Abweichen von den gemeinsamen Standards möglich sein soll - also weder schlechtere noch bessere Standards.
Offene Fragen
Würde die geplante Richtlinie aber tatsächlich dazu führen, dass Verbraucher den europäischen Binnenmarkt verstärkt nützen? Sind unterschiedliche rechtliche Regelungen tatsächlich ein Grund dafür, dass Verbraucher bisher am liebsten im eigenen Land einkaufen? Tatsächlich bestehen ja auch andere Hindernisse wie etwa sprachliche Barrieren.
Vor allem Verbraucherschützer geben zu bedenken, dass es durch eine solche geplante Vollharmonisierung zu einer Abschwächung des Verbraucherschutzes in manchen Ländern kommen könnte - ein Argument, das keinesfalls vernachlässigt werden darf!
Der Vorschlag der Kommission ist also nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer fertigen Richtlinie, denn sowohl die Mitgliedstaaten als auch das Europäische Parlament müssen zustimmen und werden diesen Vorschlag wohl noch in vielen Punkten abändern.
Das Europäische Parlament wird jedenfalls nicht zulassen, dass eine neue europaweite Regelung zu einer Absenkung bereits geltender Standards führt. Dafür werde ich mich als Mitglied des zuständigen Ausschusses einsetzen!
Mag. Othmar Karas
Mag. Othmar Karas MBL-HSG, gebürtiger Niederösterreicher, ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und seit Juli 2004 Vizepräsident der EVP-Fraktion. Er ist Fraktionsführer der EVP im Sonderausschuss zur Finanzkrise und Mitglied in den Ausschüssen für Binnenmarkt sowie für Wirtschaft und Währung.
Von 1983 bis 1990 war Karas Abgeordneter im österreichischen Nationalrat, von 1995 bis 1999 Generalsekretär der ÖVP. Othmar Karas stellt neben seiner politischen Arbeit aber auch sein soziales Engagement in den Mittelpunkt. Seit 1998 ist er Präsident des Österreichischen Hilfswerks, des größten privaten österreichischen Sozialdienstleisters.

