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Cosmos-Insolvenz

Was Sie als Kunde beachten müssen

18.02.2010
Von Erwin J. Frasl
Für den Fall eines Konkurses von Cosmos Elektro gibt es einiges, das Verbraucher beachten sollten. Hier die Details.
Cosmos-Insolvenz-Ausgleich-Anschlusskonkurs-Kunden-Verbraucher-Gewährleistung-Konkursquote-Gutscheine-Ausverkauf-Raten-Konkursanmeldungen

Der Ausgleichsverwalter von Cosmos (Cosmos Elektrohandels GmbH & Co KG) kündigt für heute oder morgen die Eröffnung des Anschlusskonkurses an, nachdem der Ausgleich gescheitert sein dürfte.

Für diesen Fall müssen Kunden einiges beachten, wie der Verein für Konsumenteninformation aufmerksam macht.
 

 

Das rät der VKI Verbrauchern im Fall des Cosmos-Konkurses:

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  • Der VKI geht davon aus, daß Cosmos in der Regel Bargeschäfte (Ware gegen Kaufpreis) abgeschlossen hat. Bei diesen Geschäften stellt sich – tritt bei der Ware ein Mangel auf – die Frage der Gewährleistung. Es mag sein, dass Cosmos im Konkurs keine Verbesserung oder auch keinen Austausch mehr vornimmt. In diesem Fall bleiben dem Käufer nur Geldansprüche (Preisminderung oder Wandlung), die man letztlich nur im Konkurs als Forderung anmelden könnte. Dabei ist zu beachten, daß eine Konkursquote gering sein kann und sich eine Anmeldung wirtschaftlich nur auszahlt, wenn sie die Anmeldegebühr (20 Euro) übersteigt.
     
  • Ansprüche aus Bargeschäften vor Ausgleichseröffnung (29.1.2010) sind nun einfache Konkursforderungen. Ansprüche aus Geschäften danach sind immerhin bevorrechtete Forderungen. Bei Cosmos wurden bereits in den letzten Tagen keine Gutscheine mehr zur Zahlung akzeptiert. Auch hier hat man einen Ersatzanspruch, den man grundsätzlich im Konkurs anmelden kann, allerdings muss sich auch dieser wirtschaftlich auszahlen.
     
  • Im Konkurs kann es zu einem Ausverkauf kommen. Reduzierten Preisen steht die Gefahr gegenüber, dass man unter Umständen seinen Vertragspartner, der für Gewährleistung zwei Jahre lang einzustehen hat, verlieren könnte (bei einer Liquidation nach Konkurs). Das ist beim Kauf eines Radioweckers wohl weniger beachtlich, als beim Erwerb einer teuren Heim-Videoanlage.
     
  • Hat man Waren auf Raten gekauft, ändert die Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch Ratenzahlungen abstatten.
     
  • Ansprüche aus Herstellergarantien Dritter richten sich nicht gegen Cosmos und sind daher vom Konkurs ebenfalls nicht betroffen.
     
  • Konkursanmeldungen sind an das Konkursgericht (HG Wien - Aktenzahl noch nicht bekannt) zu richten.
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