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Bauern zahlen kaum Abgaben

So ungerecht ist die Abgabenlast verteilt

10.01.2011
Von Werner Muhm
Die grösste Abgabenlast wird in Österreich von den ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen gestemmt. Bei der Besteuerung von Vermögen gehört Österreich international zu den Schlusslichtern.
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Mag Werner Muhm, Direktor der Arbeiterkammer Wien und Bundesarbeitskammer
Wenn man sich die Verteilung der Abgabenlasten im Österreich ansieht, so ergibt sich ein sehr unausgewogenes Bild, denn: Der Löwenanteil der Abgabenlast wird von ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen gezahlt – immerhin fast 85 Prozent. Im Gegensatz zu dieser enormen Belastung trägt die Besteuerung von Vermögen nur zu 2,39 Prozent zum gesamten Abgabenaufkommen bei. Im internationalen Vergleich ist Österreich damit bei den absoluten Schlusslichtern, was die Besteuerung von Vermögen betrifft. Hingegen ist Arbeit in Österreich extrem hoch besteuert.

 
Es braucht eine gerechtere Lastenverteilung

Wie die EU-Kommission zeigt, ist Arbeit in Österreich mit 41 Prozent viel stärker besteuert als im EU-25-Schnitt (knapp 37 Prozent). Bei Kapital liegt der Steuersatz bei rund 26 Prozent und damit weit unter dem EU-25-Schnitt (ca. 34 Prozent). Noch ausgeprägter ist diese Schieflage im Steuersystem, wenn man nur die traditionellen EU-Staaten (EU 15) vergleicht. In einzelnen Ländern wie zum Beispiel Dänemark, UK, Spanien wird Kapital sogar höher besteuert als Arbeit und die Welt geht auch nicht unter. Keine Spur von Gerechtigkeit im österreichischen Steuersystem.

Was Österreich dringend braucht, ist eine Steuerreform, die diese großen Ungleichgewichte in der Besteuerung schrittweise verkleinert. Wir von der Arbeiterkammer sprechen uns daher für eine Sonderabgabe durch Banken, eine Finanztransaktionssteuer, eine Reform der Stiftungsbesteuerung, eine Vermögenszusatzsteuer, eine Wertschöpfungsabgabe und den konsequenten Kampf gegen Steuerbetrug aus.

Mehr Steuergerechtigkeit in der Landwirtschaft

Auch muss es zu einer Reform des Abgabensystems in der Landwirtschaft kommen. Die Abgaben eines Landwirts werden in der Regel auf Basis der Einheitswerte seiner Grundstücke bemessen. Das gilt für die Grundsteuer, aber auch die Sozialversicherungsbeiträge der Bauern leiten sich davon ab. Außerdem knüpft die Pauschalierung der Einkommensteuer an die Einheitswerte an. Dadurch zahlen die Bauern aber kaum Steuern und Abgaben, denn durch die Pauschalierung bei Einkommensteuer und Sozialabgaben wird die Valorisierung de facto ausgeschalten. So sind etwa laut Grünem Bericht die Einkommen aus der Landwirtschaft seit Inkrafttreten der letzten Hauptfeststellung der Einheitswerte 1989 um 108 Prozent gestiegen, die Einnahmen aus der Einkommensteuer nur um 30 Prozent – die Kluft zwischen Einkommen und Steuerleistung klafft also weit auseinander.

Mag Werner Muhm

geboren am 8.4.1950 in Wien, verheiratet, 1 Sohn

1968 Matura Realgymnasium
1968/69 Bundesheer (Einjährig Freiwilliger)
1975 Magister Hochschule für Welthandel, Studienrichtung Betriebswirtschaft
1975/76 Arbeiterkammer Wien, Wirtschaftspolitische Abteilung
1976/90 Volkswirtschaftliches Referat des ÖGB, ab Oktober 1987 Leitung
Mai 1990 Direktor Stellvertreter der AK und der Bundesarbeitskammer, verantwortlich für Wirtschaft – Umwelt- Konsumentenschutz und EU-Koordination
Seit 1.1.2001 Direktor der Arbeiterkammer Wien und Bundesarbeitskammer

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