Die Steuerpläne von Finanzminister Josef Pröll zur Budgetsanierung haben jetzt auch eine intensive Diskussion über die Besteuerung in der Landwirtschaft ausgelöst. Die Abgaben eines Landwirts werden auf Basis der Einheitswerte seiner Grundstücke bemessen. Das gilt für die Grundsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und auch die Pauschalierung der Einkommensteuer orientiert sich an diesen Einheitswerten.
Ungerechtes Steuersystem in der Landwirtschaft
Die Hauptfeststellung der Einheitswerte ist allerdings zum letzen Mal 1989 in Kraft getreten. Eine Aussetzung der Neubewertung der Einheitswerte kostet den Staat laut Förderungsbericht 2008 des Bundesministeriums für Finanzen jährlich geschätzte 200 Millionen Euro an entfallenen Steuern. Laut Grünem Bericht sind dabei die Einkommen aus der Landwirtschaft seither um 108 Prozent gestiegen, die Einnahmen aus der Einkommensteuer nur um 30 Prozent - die Kluft zwischen Einkommen und Steuerleistung klafft also weit auseinander, kritisiert die Arbeiterkammer. Das sorgt für helle Empörung bei den Bauernvertretern. "Man wird mit der Landwirtschaft wohl noch über Fakten reden können und diese zeigen deutlich: Das Steuersystem in der Landwirtschaft ist ungerecht", kommentiert das wiederum Werner Muhm, Direktor der Arbeiterkammer.
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Einkommensteuer bei Bauern fast ausgeschaltet
In der Landwirtschaft wird die Einkommensteuer über den Weg der Pauschalierung dabei de facto ausgeschaltet. Dadurch wird das Abgabensystem in der Landwirtschaft extrem ungerecht. Erst durch eine Aufzeichnungspflicht der Einnahmen und Ausgaben, wie sie bei allen anderen Unternehmen auch vorgeschrieben ist, könnten die tatsächlichen Gewinne bekannt werden. In Wirklichkeit führen viele unternehmerisch denkende Bauern schon lange Aufzeichnungen über ihre Geschäfte, denn sie wollen selber wissen, wie "gut" sie wirtschaften.
Von einem zusätzlichen und unzumutbaren Aufwand kann deshalb keine Rede sein.
Fest steht: Wenn ein Bauer nichts verdient, würde er auch in Zukunft keine Einkommensteuer zahlen. Doch mit den derzeit gültigen Einheitswerten und der Pauschlierung ist es nicht einmal
möglich Steuergerechtigkeit innerhalb der Bauernschaft zu schaffen, so die Arbeiterkammer.
Bauern lassen sich Pensionen überwiegend vom Staat finanzieren
Auch bei den Sozialabgaben geht es nicht gerecht zu: Mit der ständigen Verschiebung der Hauptfeststellung der Einheitswerte wird die Valorisierung im Sozialversicherungssystem in der Landwirtschaft außer Kraft gesetzt, so die AK-Kritik. Die bäuerliche Pensionsversicherung muss zu 77 Prozent über Bundesbudgetmittel finanziert werden (im Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sind es hingegen zwölf Prozent). Der Beitragssatz bei den Bauern beträgt lediglich 15 Prozent (ASVG: 22,8 Prozent). "Es ist nicht akzeptabel, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hier zur Kasse gebeten werden.
Stattdessen braucht es dringend mehr Steuergerechtigkeit in der Landwirtschaft", so Muhm. Aber auch hier kommt es zu großen Ungerechtigkeiten innerhalb der Bauernschaft. Jene Bauern, die laut Einheitswert zu niedrig eingestuft sind, zahlen nur einen sehr geringen Beitrag zur Sozialversicherung im Vergleich zu den "historisch" seit dem Jahr 1989 relativ hoch eingestuften Betrieben, so Muhm.

