Von Erwin J. Frasl
Kärntens Arbeitnehmer dürfen sich freuen. Sie können ein zinsenloses Wohnbaudarlehen nutzen. Biallo.at sagt Ihnen wie.
Arbeitnehmer, die Mitglied der
Arbeiterkammer Kärnten sind, haben Anspruch auf einen besonderen Vorteil: ein zinsenloses Wohnbaudarlehen. Dieses wird von der Arbeiterkammer Kärnten für folgende Projekte gewährt, so der Kärntner Arbeiterkammer-Präsident Günther Goach:
- Hauskauf, Hausbau, Zu- und Ausbau mit/ohne Alternativenergie
- Wohnung mit/ohne Alternativenergie (Eigentums- oder Genossenschaftswohnung)
- Sanierung mit/ohne Alternativenergie (Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Kanalanschluss)
- Alternativenergie
Grundsätzlich werden beim zinsenlosen AK-Wohnbaudarlehen 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten (Rechnungsbetrag, Kanalanschlusskosten) gefördert. Die Rückzahlungsrate für gewährte Darlehen beträgt monatlich jeweils 100 Euro.
Neu seit 2009
- Wer klimafreundliche Investitionen wie Wärmedämmung oder alternative Energiequellen tätigt, erhält einen zusätzlichen Bonus zum Wohnbaudarlehen in der Höhe von 200 bis 1.400 Euro. Auch für Eigenheime, die jünger als 20 Jahre sind, gibt es ein Darlehen in der Höhe von 4.000 Euro für Alternativenergie-Maßnahmen.
- AntragstellerInnen, die für Genossenschaftswohnungen einen Bau-/ Grundkostenbeitrag bzw. eine Kaution bis 3.000 Euro zahlen müssen, erhalten eine Förderung bis zu 100 Prozent (bisher 50 Prozent). Bei Beträgen über 3.000 Euro werden zusätzlich 50 Prozent der übersteigenden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 bzw. 5.000 Euro gefördert.
- Das Mindestdarlehen beträgt 800 Euro.
Voraussetzungen
- Als Voraussetzung für die Gewährung eines Wohnbaudarlehens müssen AntragstellerInnen zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Arbeiterkammer Kärnten umlagepflichtig sein und mindestens ein Jahr in der Gesamtbeschäftigungszeit Beiträge geleistet haben.
- Beitragspflichtige ArbeitnehmerInnen haben grundsätzlich einmalig Anspruch auf jede der vier Förderungsarten. Zwei Förderungsdarlehen dürfen jedoch nicht gleichzeitig für ein Objekt aufgenommen werden, so Sylvia Schmautz-Kues von der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Kärnten.
Details der Förderungen für ein Haus
- Hauskauf mit Alternativenergie gibt es maximal 5.000 Euro Darlehen
- Hauskauf ohne Alternativenergie gibt es maximal 4.000 Euro Darlehen
Vorsicht: Der Kaufvertrag darf nicht älter als ein Jahr sein
- Hausbau (Rohbau mit Dach) mit Alternativenergie gibt es maximal 6.000 Euro
- Hausbau (Rohbau mit Dach) ohne Alternativenergie gibt es maximal 5.000 Euro
- Zu- und Ausbau (mind. 50 m²) mit Alternativenergie gibt es maximal 5.000 Euro
- Zu- und Ausbau (mind. 50 m²) ohne Alternativenergie gibt es maximal 4.000 Euro
Details der Förderungen für eine Wohnung
- Eigentumswohnung mit Alternativenergie maximal 5.000 Euro
- Eigentumswohnung ohne Alternativenergie maximal 4.000 Euro
- Genossenschaftswohnung mit Alternativenergie bis zu 5.000 Euro
- Genossenschaftswohnung ohne Alternativenergie bis zu 4.000 Euro
Vorsicht: Die Einzahlung der Bau-/Grundkosten und Kaution bzw. der Kaufvertrag darf nicht älter als ein Jahr sein!
Details der Förderungen für eine Sanierung
- Sanierung mit Alternativenergie bis zu 5.000 Euro
- Sanierung ohne Alternativenergie bis zu 4.000 Euro
- Das Objekt muss jeweils älter als 20 Jahre sein, es geht um die Erneuerung von Dach, Fassade, Türen, Unterböden, sanitäre Anlagen, Heizungsanlage
- Bei einem Kanal gibt es bis zu 4.000 Euro – gefördert wird die Anschlussgebühr, die Errichtung biologischer Kläranlagen
Vorsicht: Die Rechnungen bzw. der Abgabenbescheid dürfen nicht älter als ein Jahr sein!
Details der Förderungen für Alternativenergie
Für zum Beispiel Solar, Photovoltaik, Hackschnitzel- und Pelletsheizung, Holzvergaser, Erdwärme, Wärmepumpe, Fenster, Wärmeschutzmaßnahmen, Nah- und Fernwärmeanschluss gibt es Darlehen bis zu 4.000 Euro.
Vorsicht: Die Rechnungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein!