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Verbraucherkredite

Das sind Ihre neuen Rechte

23.08.2010
Von Erwin J. Frasl
Die EU forciert den Konsumentenschutz. Das zeigt auch das neue Verbraucherkreditgesetz, das im Juni in Kraft getreten ist. Damit haben Konsumenten, die ab dem 11. Juni 2010 einen Kredit genommen haben, das Recht auf transparente Informationen, ein Rücktrittsrecht sowie jedenfalls das Recht auf vorzeitige Tilgung.
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Eines der großen Ziele des Verbraucherkreditgesetz ist es, Verbraucherkredite vergleichbar zu machen und so das tatsächlich günstigste Angebot wählen zu können. Wer also einen Personal-, Konsum- oder Hypothekarkredit aufnimmt, Ratenzahlungen vereinbart oder sich für einen Leasingvertrag entscheidet, muss vom Kreditgeber oder Kreditvermittler über Kosten und
Kreditbedingungen detailliert informiert werden. 

 Vergleichen Sie den Effektivzinssatz

Den besten Vergleichswert bietet der so genannte "Effektivzinssatz", der die „echten“ Kosten
(bestehend aus Sollzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Kontospesen, etc.) enthält, wie etwa die ING-DiBa Direktbank Austria aufmerksam macht. Anhand dieses Effektivzinssatzes werden Angebote erst wirklich vergleichbar. Natürlich reicht es nicht, die Information entgegen zu nehmen. Denn: erst der Vergleich macht Sie sicher. Erst durch eine Gegenüberstellung verschiedener Anbieter wird das beste Angebot deutlich, wie zum Beispiel der Biallo-Kredit-Vergleich zeigt.

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Worauf Sie achten müssen

Rücktritt innerhalb von 14 Tagen möglich

Der Verbraucher kann von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe
von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Kreditvertragsabschlusses. Dies stellt einen Schutz vor möglicherweise unüberlegten
Verpflichtungen dar.

Vorzeitige Tilgung kein Problem

Der Konsument muss jedenfalls darüber informiert werden, dass er den Kredit vorzeitig zurück
zahlen kann. Enthält der Kreditvertrag keine Angaben zum Recht auf vorzeitige Rückzahlung
oder zum Anspruch auf Entschädigung, kann der Kreditgeber (also die Bank) keine
Entschädigung verlangen. Oder anders gesprochen: Zahlt der Kreditkunde seinen Kredit vor
Ende der Laufzeit vollständig aus, so hat er keine Spesen zu tragen.

Bonitätsprüfung bringt Sicherheit für beide Seiten

Vor Abschluss eines Kreditvertrages muss der Kreditgeber die Bonität des Kreditnehmers
prüfen. Bestehen Zweifel an der Kreditfähigkeit des Verbrauchers, so hat die Bank dies dem
Kreditinteressenten auch entsprechend mitzuteilen.

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