Neben Pönalen, die eine Umschuldung unrentabel machen, kann eine Kündigungsfrist bei vorzeitiger Rückzahlung zum Hemmschuh werden. Bei Krediten, die zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden bestimmt sind und eine Laufzeit von zumindest zehn Jahren aufweisen, sowie bei Hypothekarkrediten oder bei Krediten mit einer vereinbarten Festzinsperiode kann eine Kündigungsfrist von höchstens sechs Monaten vereinbart sein. Bei Nichteinhaltung dieser Frist können Probleme bei der Grundbucheintragung des neuen Kredites entstehen. Die "alte" Bank kann auf die Kündigungsfrist bestehen und eine frühere Rückzahlung nicht akzeptieren.

