Über die Kreditwürdigkeit eines Bankkunden entscheidet oft dessen Bonität. Die Arbeiterkammer wollte in einer Stichprobe von fünf Banken wissen, wie sie zu den Bonitätsbewertungen kommen. Dabei zeigt sich, dass Konsumenten-Selbstauskünfte, Bankenwarnliste - besser bekannt als "Schwarze Liste" - und Kleinkreditevidenz die
Hauptauskunftgeber für die Banken sind. Neben Stamm- und Einkommensdaten werden auch laufende Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten abgefragt.
Diese Banken wurden befragt
Die fünf befragten Banken - Bank Austria, Bawag PSK, Erste Bank, Hypo Landesbank und Volksbank - beziehen die Bonitätsdaten ihrer Kunden primär aus den Selbstauskünften der Konsumenten, der Bankenwarnliste und der Kleinkreditevidenz. Einige Banken (Erste Bank und Volksbank) geben an, dass sie zusätzlich auf Informationen aus sonstigen Kreditauskunfteien und öffentlichen Registern (Volksbank) zurückgreifen. Ob Kunden kreditwürdig sind, dazu reichen nicht nur Stamm- und Einkommensdaten. Es fließen vor allem Daten über laufende Finanzierungen und Zahlungsunregelmäßigkeiten in die Prüfungen ein.
Oft wird auch ein Blick auf das Kontoverhalten geworfen, ob etwa die Gehaltseingänge regelmäßig sind. Einige Bankinstitute lassen auch allgemeine Angaben in ihre Bewertungen miteinfließen, etwa Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Art des Wohnsitzes.
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Test der Arbeiterkammer
Banken geizen mit Informationen
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Alle befragten Bankinstitute geben an, dass die Bonitätsbewertung durch Mitarbeiter erfolgt. Dabei kommen aber auch automatisierte Scoringverfahren zum Einsatz. Das heißt, mit dem Kreditscoring wird die Rückzahlungswahrscheinlichkeit der Kunden ermittelt. So wird versucht, mit Hilfe von Fakten über eine Person, allgemeinen Erfahrungen und statistischen Werten möglichst zuverlässig das Verhalten von Kunden vorherzusagen. Die Mehrzahl nutzt nur unternehmensinterne Scoringsysteme.
Wenn ein Kredit abgelehnt wird
Bei einer negativen Entscheidung, werden dem Kunden die Ablehnungsgründe auf Nachfrage erklärt. Sie können ihren Standpunkt einbringen, um das Ergebnis noch zu beeinflussen. Keine der befragten Banken gibt unmittelbare Einsicht in das Scoreverfahren oder das Ergebnis.
Die Rechte der Konsumenten
Der Betreiber einer Bonitätsdatenbank muss Konsumenten vorab über Negativeinträge
informieren, damit sie sich auch gegen eine ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Datenverwendung wehren können. Wird der Betroffene nicht benachrichtigt, sind materielle und immaterielle Schadenersatzansprüche denkbar. Neben einem Auskunftsrecht über die gespeicherten Daten besteht auch ein Widerspruchsrecht gegen Negativeinträge, sofern die Datei öffentlich zugänglich ist (nach Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs OGH ist das der Fall, wenn es einen großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme im Einzelfall nicht geprüft wird).
Die Arbeiterkammer fordert in diesem Zusammenhang mehr Sicherheit für Konsumenten, wenn Unternehmen ihre Bonitätsdaten abfragen möchten. In Österreich fehlen verbraucherfreundliche gesetzliche Regeln für Bonitätsdatenbanken. Das soll sich nach den Vorstellungen der Konsumentenschützer ändern.
Folgende Schutzregeln im neuen Verbraucherkreditgesetz werden konkret gefordert:
Laut Bawag-Studie sollen im Jahr 2030 mehr als 660.000 alleinlebende Frauen über 50 Jahre in Österreich leben. Gerade diese Gruppe sollte sich um ihre Finanzen kümmern. zum Artikel