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Mittwoch, 23.05.2012
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Forderungen der AK-Konsumentenschützer

Die Arbeiterkammer  fordert in diesem Zusammenhang mehr Sicherheit für Konsumenten, wenn Unternehmen ihre Bonitätsdaten abfragen möchten. In Österreich fehlen verbraucherfreundliche gesetzliche Regeln für Bonitätsdatenbanken. Das soll sich nach den Vorstellungen der Konsumentenschützer ändern.

Folgende Schutzregeln im neuen Verbraucherkreditgesetz werden konkret gefordert:

  • Mehr Transparenz für Konsumenten: Für die Speicherung und Abfrage von Bonitätsdaten fehlen in Österreich gesetzliche Regeln. Das führt zu vielen Verbraucherbeschwerden über mangelnde Transparenz im Umgang mit Daten, und zwar über inhaltlich unrichtige Daten, zu lange gespeicherte oder noch nicht gelöschte Daten. Datenschutz-Vorschriften für die Banken-Infosysteme und Kleinkreditevidenz sollen im neuen Verbraucherkreditgesetz geregelt werden. Regeln für Kreditauskunfteien sollen in der Gewerbeordnung festgeschrieben werden.
  • Klarstellung über benutzte Datenbanken: Die Banken sollen ihre Dateninformationen vorrangig aus den bereits bestehenden bankinternen Informationssystemen nehmen, also Warnliste oder Kleinkreditevidenz. Kommerzielle Anbieter sollten nur dann in Frage kommen, wenn etwa durch ein Monitoringsystem gewährleistet ist, dass die gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Das muss im Verbraucherkreditgesetz geregelt werden.
  • Bagatellgrenze und angemessene Löschfristen: Betroffene sind durch sehr lange gespeicherte Negativeinträge weitgehend vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen. Die Speicherdauer muss daher angemessen geregelt werden. Eine Bagatellschwelle soll sicherstellen, dass Konsumenten nicht schon bei geringfügigen Forderungen durchleuchtet werden.
  • Kein Kredit - Ein Konsument muss vollständig informiert werden: Der Entwurf zum Verbraucherkreditgesetz sieht eine unverzügliche und unentgeltliche Informationspflicht der Bank vor, wenn ein Kreditantrag wegen einer Datenbankabfrage abgelehnt wird. Es ist zu befürchten, dass der Verbraucher keine ausführliche Begründung erhält, weshalb die Bank seinen Vertragswunsch tatsächlich ablehnt. Der Konsument muss die Ablehnungsgründe im Detail erfahren.
  • Schlichtungsstelle für Kreditfragen einrichten:  Auf Grund der vielen Kreditanfragen von Verbrauchern etwa bei Arbeiterkammern, oder dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)  ist eine ausreichend dotierte und mit genügend Personal ausgestattete, unabhängige Schlichtungs- und Beratungsstelle notwendig. Die Arbeiterkammer ist dafür, dass diese von der Finanzbranche selbst finanziert werden soll - ähnlich wie das auch bei der Aufsichts- und Schlichtungsstelle mit behördlichem Auftrag für den österreichischen Rundfunk- und Telekommunikationsmarkt (RTR) der Fall ist. 
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Test der Arbeiterkammer
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