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Prozessfinanzierung als Risikomanagement

Kann Prozessfinanzierer Geld getäuschter Anleger tatsächlich retten?

18.01.2011
Von Gerrit Meincke
Die Finanzkrise liegt gerade wenige Augenblicke hinter uns, da berichten die Agenturen zu Beginn des neuen Jahres von neuen Anlage- und Anleihemöglichkeiten in nie da gewesenem Umfang. Banken, Finanzberater und Anlagevermittler wittern neue Geschäfte. Angesichts dieser Nachrichten fragt man sich, ob die Zeit der gerade gewonnenen Erkenntnis zur Vorsicht bei scheinbar „todsicheren“ Anlagen schon wieder vorbei ist.
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Dr. Gerrit Meincke, Leiter Prozessfinanzierung /Recht


In den vergangenen Jahren wagten zahlreiche private Sparer den Schritt aus dem scheinbar zu konservativen Sparbuch in „moderne“ Anlageformen, die ein Vielfaches an Rendite versprachen. Beraten wurden die Kunden durch die langjährig vertrauten Experten ihrer Bank oder den Anlageberater aus dem privaten Umfeld. So wurden vertrauensvoll Papiere gezeichnet, deren Risikoprofil zumeist nicht einmal die eigenen Experten/Berater durchschauten, was jedoch angesichts der damit verdienten Provisionen für diese nebensächlich erschien.  Da sich die Anlagen anders entwickelten als versprochen, laufen nun – während die Finanzbranche schon wieder Aufwind für neue Anlagenmodelle spürt - vor den Gerichten die Klagen der ent- und oftmals auch getäuschten Anleger gegen ihre Berater.

Dabei fragt sich manch Anleger, der bislang keine Erfahrung mit Gerichtsprozessen hat, ob er diesen Weg der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche (z.B. auf Schadensersatz wegen Beratungsfehler) wagen und ob er nach dem bereits verlorenen Kapital weiteres Geld für Anwälte, Gerichtskosten und Sachverständige investieren soll – wenn er dafür überhaupt noch welches hat.

Hier hilft die Prozessfinanzierung

Bereits seit 1998 wird die professionelle Finanzierung von Gerichtsprozessen gegen Erfolgsbeteilung als eine Form moderner juristischer Finanzdienstleistung angeboten. Die von der deutschen FORIS AG erfundene und in den Rechtsmarkt eingeführte Dienstleistung hat sich inzwischen zu einem etablierten Institut des Risikomanagements entwickelt. Ab einem gewissen Streitwert (bei FORIS 200.000 Euro) werden alle Verfahren aus dem gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht finanziert, die Aussicht auf Erfolg versprechen und einen geldwerten Vorteil einfordern. Zumeist sind dies Ansprüche aus dem gewerblichen Vertragsrecht, Schadensersatzforderungen, Forderungen aus einem Erbfall, etc.

Klagen ohne Risiko

Die Prozessfinanzierung ermöglicht es privaten ebenso wie gewerblichen Anspruchsinhabern, Forderungen gerichtlich durchzusetzen, ohne dabei auf eigene finanzielle Mittel zurückgreifen zu müssen. Der Prozessfinanzierer übernimmt alle notwendigen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Sachverständigengebühren, Zeugenauslagen, ...) des Verfahrens. Auch für die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts braucht der Mandant keine Rückstellungen zu bilden; geht der Prozess verloren, werden auch diese Kosten von dem Finanzierer getragen. Für den Mandanten entsteht somit kein finanzielles Risiko.

Voraussetzung für eine Finanzierung

Der Prozessfinanzierer entscheidet über eine Finanzierung im Regelfall auf der Basis eines Klageentwurfes, den der Anwalt des Mandanten erstellt hat. Hat der Mandant noch keinen geeigneten Anwalt, so empfiehlt der Finanzierer gerne einen Spezialisten in dem gewünschten Rechtsbereich. Der Fall sollte eine weit überwiegende Erfolgsaussicht aufweisen und daher auch vom Anwalt selbst die gerichtliche Geltendmachung befürwortet werden, ebenso wie die Bonität des Gegners gegeben sein muss.

Erfolgsbeteiligung

Wird der Prozess erfolgreich beendet, so erhält der Finanzierer eine Beteiligung aus dem tatsächlich erzielten Erlös. Die Beteiligungsquote, deren Höhe sich individuell nach dem Risiko des Einzelfalles richtet, liegt zwischen 25 und 35 Prozent. Im Falle eines Prozessverlustes trägt der Finanzierer sämtliche vertraglich vereinbarten Kosten.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden auf diese Weise zahlreiche Prozesse geführt, ohne dass die Kläger weiteres Kapital zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einsetzen müssen.

An die Öffentlichkeit gelangen diese ansonsten vertraulich behandelten Finanzierungen dann, wenn aufgrund eines gleich gelagerten Sachverhalts die Ansprüche vieler Geschädigter gegen einen Gegner (Bank, Versicherung, Finanzdienstleister, etc.) in einem Verfahren geltend gemacht werden. In Österreich hat sich hierzu die sogenannte „Sammelklage Österreichischen Rechts“ etabliert, die von dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), dem Wiener Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser und der FORIS AG ab 2001 entwickelt wurde. Diese Zusammenfassung vieler Kläger in einer Klage ermöglichte es, auch kleinere Forderungen, deren einzelne Geltendmachung sich für die Prozessfinanzierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt, gerichtlich durchzusetzen.

Beispielhaft können hier die in den Jahren 2002 bis 2006 finanzierten Erstattungsansprüche von über 1.000 Bankkunden der BAWAG-PSK-Gruppe („Zinsenstreit“), die Dank der Finanzierung der FORIS AG für die Kunden sehr erfolgreich durchgesetzt werden konnten, oder aktuell die in Wien noch laufenden „Sammelklagen“ von 2.500 Anlegern gegen den AWD Österreich genannt werden.

Die besonnene Auswahl der richtigen Anlage sowie eine seriöse Beratung sind bestimmt die beste Art zur richtigen Investition. Entwickelt sich die Anlage aber deutlich risikoreicher als vereinbart, ist die Prozessfinanzierung sicherlich das geeignete Instrument, berechtigte Forderungen risikofrei geltend zu machen und damit verlorenes Geld zu retten.

FORIS AG

Als größter unabhängiger Anbieter finanziert FORIS Gerichtsverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie nationale und internationale Schiedsverfahren. Weitere Dienstleistungen der börsennotierten Aktiengesellschaft sind der Verkauf und die Gründung von deutschen und europäischen Kapitalgesellschaften sowie Fachübersetzungen in den Bereichen Recht und Wirtschaft. Rechtsanwalt Dr. Gerrit Meincke, Jahrgang 1968, arbeitet seit 1999 bei der FORIS AG und leitet dort die Bereiche Prozessfinanzierung und Recht.

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