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Neue Mindeststandards

Auflagen für Fremdwährungskredite verschärft

22.03.2010
Von Erwin J. Frasl
Die Banken müssen Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite abbauen. Dazu verpflichtet die Finanzmarktaufsicht die Kreditinstitute ab sofort.
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FMA-Vorstände Vorstandsmitglieder Dr. Kurt Pribil (re) und Mag. Helmut Ettl (li) erschweren Vergabe von Fremdwährungskrediten und endfälligen Tilgungskrediten

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat heute eine Erweiterung ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) bekannt gegeben. Ziel ist es, die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte strengsten Kriterien zu unterwerfen. Zusätzlich müssen die Banken Strategien entwickeln, die bestehenden hohen Volumina aushaftender Fremdwährungskredite und Tilgungsträgerkredite vor der Zeit und nachhaltig zu reduzieren. „Fremdwährungskredite an Verbraucher sind nicht als Massenprodukt geeignet  und insbesondere als Standardprodukt zur Wohnraumbeschaffung ungeeignet“, stellt die  FMA unmissverständlich fest. 

Banken müssen Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite abbauen

Jede Bank muss ein schriftlich festgelegtes Konzept zur nachhaltigen Verminderung des aushaftenden Volumens an Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten entwickeln: Die Risikoentwicklung der Kredite ist laufend genau zu überwachen und die Kunden sind über Möglichkeiten, ihr Risiko zu begrenzen, zu informieren. Die Banken haben auch entsprechende Alternativangebote zu den laufenden Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten zu legen. Eine Änderung des Kreditvertrages kann aber selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen. Die Einhaltung der Fremdwährungs-Strategie der Bank ist laufend von deren Interner Revision zu prüfen.

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