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Neue Mindeststandards

Auflagen für Fremdwährungskredite verschärft

22.03.2010
Von Erwin J. Frasl
Die Banken müssen Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite abbauen. Dazu verpflichtet die Finanzmarktaufsicht die Kreditinstitute ab sofort.
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FMA-Vorstände Vorstandsmitglieder Dr. Kurt Pribil (re) und Mag. Helmut Ettl (li) erschweren Vergabe von Fremdwährungskrediten und endfälligen Tilgungskrediten

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat heute eine Erweiterung ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) bekannt gegeben. Ziel ist es, die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte strengsten Kriterien zu unterwerfen. Zusätzlich müssen die Banken Strategien entwickeln, die bestehenden hohen Volumina aushaftender Fremdwährungskredite und Tilgungsträgerkredite vor der Zeit und nachhaltig zu reduzieren. „Fremdwährungskredite an Verbraucher sind nicht als Massenprodukt geeignet  und insbesondere als Standardprodukt zur Wohnraumbeschaffung ungeeignet“, stellt die  FMA unmissverständlich fest. 

Banken müssen Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite abbauen

Jede Bank muss ein schriftlich festgelegtes Konzept zur nachhaltigen Verminderung des aushaftenden Volumens an Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten entwickeln: Die Risikoentwicklung der Kredite ist laufend genau zu überwachen und die Kunden sind über Möglichkeiten, ihr Risiko zu begrenzen, zu informieren. Die Banken haben auch entsprechende Alternativangebote zu den laufenden Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten zu legen. Eine Änderung des Kreditvertrages kann aber selbstverständlich nur im Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen. Die Einhaltung der Fremdwährungs-Strategie der Bank ist laufend von deren Interner Revision zu prüfen.

Strenge Kriterien für Neuvergabe

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Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten muss an strengste Kriterien geknüpft sein: etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen Währung, oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität. Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Fremdwährungskredite dürfen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden.

Bremse auch bei endfälligen Euro-Krediten

Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten Fällen vergeben werden, etwa bei Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkrediten und oder zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem. Die Vergabe von endfälligen Euro-Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedarf erhöhter Sorgfalt (selektive Liste an Tilgungsträgeren, strenge Prüfung der laufenden Entwicklung).

Jede Neu-Vergabe von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten hat besonders strenge Kriterien der Bonitätsbeurteilung zu beachten und unterliegt verstärkten Informationspflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers.

FMA-Mindeststandards

... stellen keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn dar, sondern sind Empfehlungen der Finanzmarktaufsicht, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist. Sie stützen sich auf den gesetzlichen Auftrag der FMA, auf das volkswirtschaftliche Interesse und die Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen (Paragraf 69 Abs. 1 Bankwesengesetz), und knüpfen an die im Paragraf 39 BWG normierten Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter an.
 

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Foto: FMA ID:664