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Mittwoch, 22.02.2012
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Strenge Kriterien für Neuvergabe

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Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten muss an strengste Kriterien geknüpft sein: etwa ein laufendes Einkommen oder ein sonstiger adäquater Erlös in der gleichen Währung, oder aber es handelt sich um vermögende Privatkunden bester Bonität. Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Fremdwährungskredite dürfen weiters nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden.

Bremse auch bei endfälligen Euro-Krediten

Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten Fällen vergeben werden, etwa bei Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkrediten und oder zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem. Die Vergabe von endfälligen Euro-Krediten mit kapitalaufbauendem Tilgungsträger bedarf erhöhter Sorgfalt (selektive Liste an Tilgungsträgeren, strenge Prüfung der laufenden Entwicklung).

Jede Neu-Vergabe von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten hat besonders strenge Kriterien der Bonitätsbeurteilung zu beachten und unterliegt verstärkten Informationspflichten gegenüber dem Kunden, insbesondere auch zu den Folgen bei Zahlungsverzug und Deckungslücken des Tilgungsträgers.

FMA-Mindeststandards

... stellen keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn dar, sondern sind Empfehlungen der Finanzmarktaufsicht, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist. Sie stützen sich auf den gesetzlichen Auftrag der FMA, auf das volkswirtschaftliche Interesse und die Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen (Paragraf 69 Abs. 1 Bankwesengesetz), und knüpfen an die im Paragraf 39 BWG normierten Sorgfaltspflichten der Geschäftsleiter an.
 

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Neue Mindeststandards
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