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Serviceentgelt für E-Card

So bekommen Sie Ihre zehn Euro zurück

14.10.2009
Von Erwin J. Frasl
Am 15. November wird das Serviceentgelt für die E-Card fällig. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zwei Jobs ausüben, wird dieses Serviceentgelt zweimal eingehoben. Sie können allerdings bei ihrer zuständigen Gebietskrankenkasse einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, ob die Gebühr bereits abgezogen wurde.
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Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein Serviceentgelt von zehn Euro bezahlt werden. Diese zehn Euro werden vom Dienstgeber von jedem Beschäftigten eingehoben. Wer zwei Jobs hat und daher in jedem sozialversichert ist, dem werden die zehn Euro zweimal abgezogen.

Rückerstattung per Antrag

"Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung der zehn Euro stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist immer empfehlenswert den Lohnzettel genau
anzusehen. Bei der November-Abrechnung kann diese Kontrolle bares Geld wert sein, wenn man dann noch einen Antrag auf Rückerstattung der doppelt bezahlten Gebühr stellt", erklärt
der Sozialrechtsexperte der Arbeiterkammer Niederösterreich, Mag. Josef Fraunbaum.

Das einbehaltene Service-Entgelt von zehn Euro sollte auf dem Lohnzettel ersichtlich
sein. Ein Antrag auf Rückerstattung ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger zu stellen. Das notwendige Formular für Ihre Rückerstattung finden Sie hier.

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