Von Erwin J. Frasl
Ein Test der Arbeiterkammer von 23 Kundenkarten zeigt: Nicht immer hat der Kunde sofort einen Vorteil. Oft gibts Rabatte erst bei weiteren Einkäufen. Manche Karten sind kostenpflichtig. In jedem dritten Fall werden die Daten an andere Unternehmen weitergegeben.
Sofortrabatte oder Gutschriften auf künftige Einkäufe – Firmen werben mit verschiedenen Vorteilen für ihre Kundenkarten. Nur bei ganz wenigen gibt es sofort spürbare bedingungslose Vorteile, etwa, dass die gesammelten Rabatte bar abgelöst werden und nicht an weitere Einkäufe gebunden sind. Bei einem Großteil der geprüften Karten sind die Rabatte an einschränkende Bedingungen geknüpft – entweder gibt es zum Beispiel Gutscheine, die nur bei weiteren Einkäufen einlösbar sind, oder es gibt eine jährliche Kartengebühr, erläutert Konsumentenschützerin Daniela Zimmer von der Arbeiterkammer.
Datensammlungen von Kunden für Werbezwecke
Mit der Kundenkarte sammelt das Unternehmen auch Kundendaten, um Kundenprofile anzulegen oder für eigene Werbezwecke, etwa Post-, Mail- oder Telefonwerbung. In mehr als einem Drittel der untersuchten Fälle geben die Anbieter an, die Daten an Dritte weiterzugeben. Das sind meist Dienstleister, die für den Kartenanbieter tätig werden. In einzelnen Fällen übermitteln die Kartenanbieter die Daten für Werbezwecke an Dritte – an wen genau, bleibt mitunter im Verborgenen. „An wen die Daten weitergegeben werden, muss konkret genannt werden. Ein bloßer Hinweis auf Partner- oder Konzernunternehmen reicht nicht. Die Transparenz lässt hier zu wünschen übrig. Die Zustimmung des Kunden ist aber nur dann wirksam, wenn er weiß, welche Firma seine Daten für Werbezwecke erhält“, kritisiert Zimmer.
Vorsicht bei Kundenkarten
Seite 1: Unternehmen geben Daten oft an Dritte weiter