Die Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmer verlangt daher von den Banken individuelle faire „Hilfspakete“, die sie Kunden mit Zahlungsproblemen anbieten. So soll es realistische Rahmenvereinbarungen geben, Sonderzinsen oder einen Verzicht auf hohe Mahnspesen.
So hilft die EU den Bankkunden
Hilfe für die Verbraucher gibt es durch die Europäische Union: Bis Sommer 2010 soll in Österreich die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt sein. Der Konsument wird dann bei der Kontoeröffnung und auch danach regelmäßig über die Höhe der Sollzinsen informiert. Die AK verlangt allerdings auch, dass die Guthabenzinsen ebenfalls bei der Umsetzung der Richtlinie in die Informationspflicht der Kreditinstitute einbezogen werden.
Außerdem fordert die AK, dass Kunden auch über den Kontorahmen auf dem Kontoauszug informiert werden. Die Banken handhaben es höchst unterschiedlich: Es gibt Banken, die automatisch je nach Höhe des Einkommens und der Bonität des Kunden einen Überziehungsrahmen gewähren. Andere Banken wiederum bewilligen einen Kontorahmen nur nach Anfrage des Kunden. Wird der Kontorahmen überschritten, werden zu den ohnehin schon teuren Minuszinsen Überziehungszinsen von fünf Prozent verrechnet.
