Von Erwin J. Frasl
In Österreich wurde der Zahlungsverkehr mit 1. November 2009 neu geregelt. So verbietet das Gesetz etwa Schließungsgebühren, wenn jemand sein Girokonto zu einer anderen Bank verlagert. Halten sich die Banken daran und wie funktioniert ein Kontowechsel etwa für den Fall eines zu teuren Kontos? Hier die Ergebnisse eines Tests der Arbeiterkammer.
Kritik an mangelnder Information
Sieben Banken wurden vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) für die Arbeiterkammer getestet: Bank Austria, Bawag, Easybank, Erste Bank, Hypo Niederösterreich, Raiffeisen Niederösterreich-Wien und Volksbank Wien. Im November 2009 haben die Tester sieben
Girokonten eröffnet. Das Eröffnen funktionierte problemlos. "Es hapert aber an Unterlagen, etwa Preisblatt oder Kontoeröffnungsantrag", sagt Michaela Kollmann, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer. "Die Banken enthalten sie den Konsumenten oft vor." Die Tester führten Überweisungen per Online-Banking durch - sie dauerten einen Bankarbeitstag. Daueraufträge und Einzugsverfahren klappten von Beginn an.
Lange Wartezeit
Rund zwei Monate später haben die Tester die Kontoverbindungen gewechselt - was relativ einfach ging. Aber: Die Dauer vom Erteilen des Auftrages bis zum endgültigen Übertrag und der Stilllegung des Kontos war oft lange - vier (von Easybank zu Bank Austria) bis zu 21 Bankwerktage (von Bawag zu Hypo Niederösterreich). Vier Banken (Bank Austria Bawag, Easybank, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich/Wien) haben eine Kündigungsfrist oder einen Kündigungsstichtag vereinbart. Die Bawag hat diese Kündigungsfrist auch eingehalten. Daher betrug die Übertragungsdauer 21 Bankarbeitstage.
Die Beratungsqualität beim Kontowechseln war sehr unterschiedlich. Auf den Homepages gibt es meist wenig Infos dazu: Nur drei der sieben Banken (Bawag, Bank Austria, Erste Bank) informieren genau, auch über die Problematik von Einziehungsaufträgen. Alle geprüften Banken haben die Kontoführungsgebühr aliquot (monatliche Abrechnung) verlangt. Keine Bank hat Kontoschließungsgebühren eingehoben. "Das ist positiv, denn auf Grund der neuen Gesetzesregeln dürfen sie die Schließungsgebühr nicht mehr einheben", sagt Kollmann. "Die Daueraufträge wurden gut übertragen, die Einzugsermächtigungen nicht. Hier muss der Konsument selbst aktiv werden und das veranlassen. Das heißt, der Konsument sollte die neue Bankverbindung selbst dem Auftraggeber von Einzugsaufträgen bekannt geben", so Kollmann. Es steht einem Kontowechsel nichts im Weg, wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Bank sind oder meinen, das Konto sei zu teuer", so Kollmann.
Die Tipps der Konsumentenschützer
- Wer sein Konto wechseln möchte, sollte nicht gleich zur nächstbesten Bank gehen. Denn das Angebot ist groß. Schauen Sie sich vor dem Wechsel unbedingt Ihr Nutzerverhalten an und vergleichen Sie die Konditionen.
- Bei den Einzugsermächtigungen müssen Sie bei einem Kontowechsel
selbst Hand anlegen. Daueraufträge erledigt die Bank für Sie. Gehen Sie auf Grund der Kontoauszüge durch, welche Einzieher aufrecht sind.
- Benachrichtigen Sie die Unternehmen (meist Energie oder Telekom), dass Sie die Kontoverbindung geändert haben und geben Sie die neuen Bankdaten bekannt.
- Machen Sie Überweisungen, vor allem Auslandsüberweisungen (in den
SEPA-Raum), am besten nur mehr mittels IBAN und BIC. Das geht schneller und kostet weniger.
- Hinterfragen Sie Schreiben von Banken immer kritisch, wenn es um Kontoumstellungen geht, Änderungen oder Kostenerhöhungen der Kontopakete, Einführung bestimmter neuer Gebühren (etwa Bankomat-Behebungsgebühr). Lesen Sie alles genau durch. Wenn Nachteile daraus zu erwarten oder befürchten sind, widersprechen Sie den Änderungen.
- Auch wenn Sie Ihr Konto nicht wechseln möchten, sollten Sie hin und wieder das eigene Kontopaket hinterfragen und prüfen. Schauen Sie, ob bei der Hausbank ein günstigeres oder besseres Paket erhältlich ist.