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Kontoschließungsgebühren
 
20.10.2013

Kontoschließungsgebühren Hürden für Bank-Wechsel fallen

Von Erwin J. Frasl
Das neue Zahlungsdienstegesetz beendet mit 1. November 2009 die Praxis der Verrechnung von Kontoschließungsgebühren. Bisher war es möglich und üblich, dass Banken ihren Kunden die Auflösung eines (Giro-)Kontos verrechnen. Das Ergebnis: Konsumenten scheuten trotz ungünstiger Konditionen davor zurück, ihre Bankverbindungen zu wechseln oder sie liessen jeweils einen Mindestbetrag stehen, um so der drohenden Schließungsgebühr zu entgehen.

Mit der neuen Regelung durch das Zahlungsdienstegesetz per 1. November 2009 wird es für Verbraucher leichter, Bankkonditionen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und sich für eine günstigere Bank zu entscheiden. Genau das ist das Ziel der Europäischen Union: Den Wettbewerb unter den Banken zu beleben und so bessere Bedingungen für Konsumenten zu schaffen. Ein Wechsel zu einem attraktiveren Anbieter kostet dann nichts mehr.


Konkret gilt für Banken ab 1. November 2009 folgendes:


 - Kontoschließungsentgelt darf nicht verrechnet werden.
 - Es muss umfassend und verständlich über den Kontowechsel informiert werden.
 - Die Kreditinstitute müssen sich gegenseitig beim Kontoumzug unterstützen.
 - Innerhalb von sieben Geschäftstagen muss die alte Bank alle verfügbaren Angaben
   über wiederkehrende Zahlungen an die neue Bank senden.
 - Innerhalb von sieben Tagen muss die neue Bank die betreffenden Zahlungen auf dem
   neuen Konto wieder ermöglichen.
 - Zudem muss die neue Bank gleichzeitig betroffene Dritte entweder über die neue
   Kontoverbindung informieren oder dem Kunden dabei behilflich sein.

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Worauf Sie besonders achten sollten

Diese neuen Vorschriften bringen den wechselfreudigen Bankkunden große Erleichterungen.

Trotzdem gibt es einige Punkte, die Kunden vor, während und nach ihrem Umzug von einer Bank zu einem anderen, günstigeren Kreditinstitut, beachten sollten:

 - Eine Kontoschließung kurz vor Quartalsende ist wegen der Gebühren meist
   günstiger.
 - Besonders gut ist darauf zu achten, dass vom alten und leeren Konto nichts
   mehr abgebucht wird, da sonst hohe Überziehungszinsen anfallen.
 - Bankomat- und Kreditkarten solange behalten, bis die neuen da sind.
 - Quick-Guthaben entladen.
 - Das alte Konto erst auflösen, wenn das neue Konto wieder reibungslos funktioniert.

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