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Kleingedrucktes bei Bausparverträgen

Wie Sie Enttäuschungen vermeiden

13.03.2010
Von Erwin J. Frasl
Auf den ersten Blick wirken die Bausparverträge der vier Bausparkassen ident, aber es gibt wichtige Unterschiede. Das hat die Arbeiterkammer Oberösterreich herausgefunden. Hier die Ergebnisse.
Bausparvertrag-ABV-Wüstenrot-Raiffeisen Bausparkasse-s-Bausparkasse-Allgemeine Bausparkasse der Volksbanken-Verbraucher-Konsumenten-Prämie Finanzportal Biallo.at
Testsieger bei der Arbeiterkammer-Untersuchung ist die ABV
ABV und Wüstenrot - Testsieger bei Transparenz
Bausparvertrag ist nicht Bausparvertrag. Auch wenn die Mindestlaufzeit und die Höhe der Prämien bei allen vier österreichischen Bausparkassen gleich sind, unterscheiden sich die Angebote auf den Internetseiten der Anbieter stark. Unvollständige Informationen bei Abschluss sind für Sparer nicht leicht erkennbar und führen oft am Ende der Laufzeit zu Enttäuschungen.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat daher das Kleingedruckte unter die Lupe genommen. Das Hauptaugenmerk der Auswertung lag dabei auf der Transparenz der Auszahlungssumme. Hier sind ABV und Wüstenrot die Testsieger.
 
Wichtige Vertragsdetails bei den Bausparkassen
Institut Dauer der ersten Fixzins-periode Bei zu geringer Sparleistung oder vorzeitiger Auflösung

Konto-führungs-gebühr

Auszahlung
am Ende
          der Laufzeit

ABV 6 bis 12 Monate Bei zu geringer Sparleistung werden Verwaltungskosten in Höhe von 0,5 Prozent der Vertragssumme verrechnet. Im Falle einer vorzeitiger Auflösung werden außerdem die staatlichen Prämien abgezogen und das Kapital auf 0,125 Prozent abgezinst. Keine Verrechnung bei Ableben des Sparers.  6,30 Euro zwei Wochen   nach
Kündigung
Raiffeisen Bausparkasse 12 Monate Bei zu geringer Sparleistung werden 1,7 Prozent der nicht erbrachten aber vereinbarten Sparleisten abgezogen. Bei vorzeitiger Auflösung werden 1,7 Prozent der vereinbarten Sparleistung und die staatlichen Prämien abgezogen und das Kapital auf 0,5 Prozent od. 1,0 Prozent (tarifabhängig) abgezinst sowie eine erhöhte Kontoführungsgebühr von  9,04 Euro seit Beginn verrechnet.
Keine Verrechnung bei Ableben des Sparers.
4,64 Euro zum
Monats-        letzten des
Kündigungs-monats
s-Bausparkasse 12 Monate Wenn mehr als 12 Sparraten nicht geleistet werden, fallen Spesen in
Höhe des 1,5fachen des zu Beginn vereinbarten Sparbetrages an. Bei
vorzeitiger Auflösung werden zusätzlich 50 Prozent der Zinsen und die staatlichen Prämien abgezogen. Keine Verrechnung bei Ableben des Sparers.
4,98 Euro

innerhalb       einer
angemessenen
Bearbeitungsfrist

Wüstenrot 12 Monate Bei zu geringer Sparleistung werden Verwaltungskosten in Höhe von 0,5 Prozent der Vertragssumme fällig (auch bei Reduktion der Vertragssumme).
Zusätzlich wird bei vorzeitiger Kündigung das Kapital auf 1,0 Prozent abgezinst und die staatlichen Prämien einbehalten. Verwaltungskosten auch im Ablebensfall des Sparers.
5,54 Euro innerhalb      einer
angemessenen
Bearbeitungsfrist
 
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ABV und Wüstenrot informieren die Konsumenten über die Auszahlungsbeträge unter Anwendung des geringsten und des höchstmöglichen Zinssatzes bei aktueller Bausparprämie. Raiffeisen Bausparkasse und s-Bausparkasse hingegen rechnen ihre Angebote mit dem hohen Anfangszinssatz, der nur zwölf Monate gültig ist. Dadurch kann es zu bösen Überraschungen kommen: Der Unterschied zwischen möglicher Höchst- und Mindestauszahlung bei einer monatlichen Sparleistung von 100 Euro kann 1.134 Euro oder bei einem Einmalerlag von 7.200 Euro sogar bis zu 1.763 Euro betragen.


Nachteile bei vorzeitiger Vertragsauflösung

Weitere Auswertungskriterien waren die Höhe und die Bedingungen der Verwaltungskosten und die Nachteile einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Besonders negativ aufgefallen ist dabei, dass Wüstenrot als einzige Bausparkasse im Ablebensfall des Sparers die Verwaltungskosten wegen Vertragsauflösung verrechnet. Bei den Kontoführungsgebühren ist die ABV mit  6,30 Euro die teuerste. Die Frist innerhalb derer die Auszahlung am Ende der Laufzeit erfolgt ist bei s-Bausparkasse und Wüstenrot unklar geregelt. Es wird auf eine "angemessene" Bearbeitungszeit verwiesen.

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