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Europa stellte österreichisches Aufsichtsregime auf den Kopf

Wie kann sich die Finanzmarktaufsicht gegenüber Halunken behaupten?

01.04.2010
Von Helmut Ettl
Österreich war bis zum EU-Beitritt ein kleiner in sich geschlossener Finanzmarkt auf dem das Prinzip galt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten. Europa stellte dann das österreichische Aufsichtsregime auf den Kopf: Plötzlich war Alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten war.
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Vorstandsdiektor Mag. Helmut Ettl von der Finanzmarktaufsicht

Nicht nur die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit, auch Aufsichtssysteme sind Töchter der Zeit. Nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Annäherung an die Europäische Union Anfang der Neunziger Jahre war Österreichs Aufsichtssystem über den Finanzmarkt ein sehr restriktives: Der Kapitalverkehr war streng reglementiert, Bankgründungen, ja selbst Filialeröffnungen, waren nur nach strenger Bedarfsprüfung möglich, und Versicherungen mussten jedes einzelne Produkt vorab von der Aufsichtsbehörde genehmigen lassen. Österreich war ein kleiner in sich geschlossener Finanzmarkt auf dem das Prinzip galt: Alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten.

Europa stellte dann das österreichische Aufsichtsregime auf den Kopf: Plötzlich war Alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten war. Vor allem aber wurden die Grenzzäune weggerissen – und zwar nicht nur Richtung Westen sondern gleichzeitig auch Richtung Osten. Finanzmärkte und Finanzindustrie agieren seither international, die Geld- und Kapitalströme fließen grenzenlos und global.

In diesem liberalisierten und globalisierten Umfeld wurde aber die Aufsicht national belassen. Dementsprechend taten sich im Feld der Regulierung Lücken auf, in die die Finanzmarktteilnehmer hineinstießen, um sich der Aufsicht zu entziehen. Es setzte eine wahre Flucht aus der Bilanz ein: in Geschäftsfelder, die gar nicht oder nur gering reguliert waren (Stichworte: Leasing, Derivate), in außerbilanzielle und/oder intransparente Gesellschaften (Stichworte: „special purpose vehicle“, SPV; Stiftungen), in Off-Shore-Zentren, Kleinstaaten mit lockerer Regulierung und ineffizienter Aufsicht. Bilanzakrobaten, Zockern und Gaunern wurde das Leben allzu leicht gemacht. Mit den allseits bekannten Ergebnissen.

Was muss also geschehen, um der Heerschar an Halunken Einhalt gebieten zu können? Wir müssen die Lücken im Aufsichtssystem, die im Zuge der Liberalisierung und der Globalisierung aufgebrochen sind, so rasch wie möglich schließen. Wir müssen den Schlachtruf der G-20-Gipfel „Kein Markt, keine Produkt, kein Anbieter darf mehr ohne Aufsicht sein“ mit Leben erfüllen.

Dazu brauchen wir globale Mindeststandards in Regulierung und Aufsicht. Dazu brauchen wir auch eine effiziente und effektive internationale Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden, die von kompetenten zentralen transnationalen Aufsichtsinstitutionen unterstützt werden. Dazu müssen wir die Off-Shore-Zentren schließen oder sie zumindest adäquater Aufsicht unterwerfen. Und dazu müssen wir die Flucht aus der Bilanz stoppen und damit alle Risiken einem ordnungsgemäßen Risikomanagement unterwerfen.

Wenn uns das gelingt, und zwar zumindest im europäischen, wenn nicht sogar globalen Maßstab, dann haben wir im Kampf gegen die Halunken schon sehr viel erreicht. Wir als Aufseher sind dazu jedenfalls bereit und werden Alles daran setzen, das auch umzusetzen.

Mag. Helmut Ettl

... geboren am 23. August 1965, studierte Volkswirtschaftslehre an der Johannes-Kepler-Universität Linz und war nach Absolvierung des Zivildienstes in verschiedenen führenden Funktionen in der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Linz tätig. 1995 übersiedelte er nach Wien und trat in die Oesterreichische Nationalbank, „Abteilung für die Analyse wirtschaftlicher Entwicklungen im Ausland" mit Arbeitsschwerpunkt Wirtschafts- und Währungsunion, ein.

1999 wurde er Assistent des damals für die Bankenaufsicht zuständigen  Direktoriumsmitglieds, Vizegouverneurin Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, 2001 stellvertretender Leiter der Abteilung für Bankenanalyse und -revision, 2003 deren Leiter. Der Bundespräsident hat Mag. Ettl mit Wirkung vom 14. Februar 2008 für eine Funktionsperiode von fünf Jahren zum Vorstandsmitglied der Finanzmarktaufsicht (FMA) bestellt.
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