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Defekte Kreditkarte
 
24.09.2014

Defekte Kreditkarte Wer muss hier zahlen?

Von Wolfgang Walter und Franz Steinbauer
Magneteinwirkungen, hohe Temperaturen oder Kratzer können Bankomat- oder Kreditkarten dauerhaft unbrauchbar machen. Doch wer muss für den Kartentausch aufkommen?
Defekte Kreditkarte Wer muss hier zahlen?
Der Chip auf einer Kreditkarte kann leicht Schaden nehmen

Gerade hat die Karte noch klaglos funktioniert, beim nächsten Mal verweigert sie ohne Vorwarnung plötzlich den Dienst. Wer hat davon noch nicht im Bekanntenkreis gehört oder eine ähnliche Sache bereits selbst erlebt? Was ist zu tun? Muss die Bank den Schaden in jedem Fall bezahlen?

Der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) zufolge sind die wichtigsten Gründe für das Versagen von Bankomat- und Kreditkarten vor allem Magnete wie beispielsweise bei Handtaschenverschlüssen, Kratzer durch Kleingeld oder Temperaturen von mehr als 60 Grad, wie sie oft im Sommer in parkenden Autos erreicht werden. Magnete von Mobiltelefonen oder Fernsehgeräten stellen ebenfalls ein Problem dar. Noch zu wenig bekannt: In Kassenbereichen befinden sich magnetische Vorrichtungen zum Deaktivieren von Diebstahlsicherungen, auch hier werden Karten oft beschädigt.

„Auch Röntgenstrahlen können den Magnetstreifen auf einer Bankomatkarte unwiederbringlich löschen. Eine weitere Ursache sind Druck und Verbiegungen, wodurch der Chip auf der Karte Risse bekommt“, sagt Konsumentenexperte Martin Korntheuer von der AK Wien im Gespräch mit Biallo.at. „In Spezialfällen liegt es auch an Lesegeräten, die schlecht gewartet sind.“ In solchen Fällen ist die eigene Bankomatkarte gar nicht defekt und funktioniert beim nächsten Gerät ohnehin wieder.

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Neue Kreditkarte: Kosten von mindestens zehn Euro

Das Entgelt für die Bestellung einer neuen Karte beträgt laut AK Wien zehn bis fünfzehn Euro. Wer letztlich die Kosten zu tragen hat, lässt sich gar nicht so einfach sagen. Die Banken gehen fast immer davon aus, dass die Kunden den Schaden selbst verursacht haben. Zwar gibt es auch bei Bankomat- und Kreditkarten eine Gewährleistungsfrist, innerhalb der das ausgebende Institut beweisen muss, dass die Karten ursprünglich funktionsfähig ausgeliefert wurden. In der Praxis bleibt freilich das Problem, dass Aussage gegen Aussage steht. Tipp der AK Wien: „Je näher die Reklamation am Datum der Kartenausgabe, desto besser.“ Wenn das Nicht-Funktionieren beim ersten Probieren auffalle, gebe es so gut wie nie ein Problem.

Defekte Kreditkarte: Auf Kulanz bauen

Was können Konsumenten tun, wenn sie beim Bankberater auf Granit beißen und dieser sagt, der Kartentausch wäre von den Klienten zu zahlen? Einerseits besteht die Gefahr, dass der Kunde „überbleibt“, andererseits gibt es vor allem bei Stammkunden oft Kulanzlösungen. Im absoluten Notfall könne man sich zumindest bei großen Banken an die jeweiligen internen Ombudsstellen beziehungsweise - falls das nichts bringt - an die allgemeine Bankenschlichtungsstelle („Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft“) wenden, so die AK Wien.

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