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Schwarzgelder im Ausland

Steueramnestie soll Staatskasse füllen

15.01.2010
Von Erwin J. Frasl
Österreich soll die anonyme Rückführung von im Ausland veranlagter Gelder straffrei stellen, wenn ein bestimmter Prozentsatz des Vermögens an den Fiskus abgeführt wird, schlägt die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) vor.
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Mag. Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, schlägt eine Steueramnestie vor, um Vermögen aus dem Ausland nach Österreich zurückzuholen
Eine Amnestie für Schwarzgeldsündern ist in einigen europäischen Staaten sehr erfolgreich verlaufen und hat mehr Geld in die Staatskassen gespült als erwartet, so der Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Mag. Klaus Hübner. Daher sollte auch Österreich die anonyme Rückführung von im Ausland veranlagter Gelder straffrei stellen, wenn ein bestimmter Prozentsatz des repatriierten Vermögens an den Fiskus abgeführt wird, schlägt Hübner vor.


Rückfluss von Schwarzgeldkonten

In Italien wurden den Behörden bisher 95 Milliarden Euro an im Ausland versteckten Vermögen gemeldet. Laut italienischem Finanzministerium werden 98 Prozent
dieser Gelder nach Italien zurücküberwiesen. Der Preis für die Legalisierung des Schwarzgeldes beträgt 5 Prozent. Damit fließen dem Fiskus mindestens fünf Milliarden Euro zu.

In Frankreich rechnet der Staat mit zusätzlichen Einnahmen von mindestens 500 Millionen Euro. Bis Anfang Dezember wurden drei Milliarden Euro deklariert. Die Schweiz hat mit Jahresbeginn eine Steueramnestie eingeführt. Unregelmäßigkeiten können straflos bereinigt werden. Wer Schwarzgeld aus eigenen Stücken meldet, muss keine Strafe zahlen. Steuerhinterzieher müssen Steuern inklusive Verzugszinsen für maximal zehn Steuerperioden nachzahlen.

Liechtenstein hat mit Großbritannien ein Abkommen zur begünstigten
Rückführung von Schwarzgeldern abgeschlossen und verhandelt mit Deutschland über eine solche Regelung. Britische Staatsbürger die Schwarzgeld in Liechtenstein deklarieren und rückführen, müssen zwar eine Buße zahlen. Die Konditionen seien aber besser als bei einer klassischen Selbstanzeige, sagt die Liechtensteinische Regierung.

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