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MEL-Zertifikate

Vermittler vor Gericht

09.07.2009
Von Erwin J. Frasl
Die Ariconsec Investment GmbH haftet für falsche Anlageberatung bei der Vermittlung von Zertifikaten von Meinl European Land. Das hat ein Gericht in Graz in erster Instanz erkannt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Weitere Musterprozesse in Sachen falscher Anlageberatung sind anhängig.
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Neben Julius Meinl selbst stehen auch Vermittler von Zertifikaten von Meinl European Land (MEL) im Mittelpunkt der Kritik von Konsumentenschützern. So geht der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Musterprozessen gegen Vermittler vor, die MEL-Zertifikate an Anleger als „sicher“, ja sogar als „mündelsicher“ verkauft haben. Das erste Verfahren wurde nun beim Landesgericht Graz gewonnen: Die Ariconsec Investment GmbH haftet nun für falsche Anlagenberatung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Verfahren sind anhängig.


Sicher und mündelsicher locken

Konkret ging es beim Gerichtsverfahren in Graz um einen Konsumenten, der rund 60.000 Euro gespart hatte und dieses Geld für einen Hauskauf sicher „zwischenparken“ wollte. Ein Berater der Firma Ariconsec Investment GmbH – ein Finanzdienstleistungsassistent – bot dem Kunden MEL-Zertifikate als „mündelsicheres“ Produkt an und verwies weder auf ein Kursrisiko, noch auf das Risiko eines Totalverlustes. Das Beratungsprotokoll sprach dagegen eine andere Sprache, wurde dem Kunden aber rein als „Formalität“ zur Unterschrift vorgelegt, so der VKI.

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Die MEL-Zertifikate stürzten im Kurs ab und der VKI klagte den Vermittler auf
Naturalrestitution: Ersatz der Kaufkosten gegen Herausgabe der Zertifikate. Dazu wurde
auch der Schaden aus dem Entgang einer anlegergerechten Veranlagung gefordert.
Das Landesgericht Graz sprach das Klagebegehren zu und verneinte ein Mitverschulden des
Klägers. Die falsche Beratung habe gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz verstoßen und der
Vermittler hafte daher für seinen Erfüllungsgehilfen.

Vorsicht bei Beratungsprotokoll

Die Unterschrift auf dem Beratungsprotokoll, das nicht das wahre Beratungsgespräch wiedergab, schadete dem Kläger nicht. Das Gericht ging vielmehr trotzdem von den Angaben des Klägers zur falschen Beratung aus. „Es ist erfreulich, dass sich die Gerichte nicht von den geschönten Beratungsprotokollen der Anlageberater täuschen lassen, sondern vielmehr darauf abstellen, wie das Beratungsgespräch tatsächlich verlaufen ist. Wenn dabei die Risken eines Produktes verschwiegen werden und das Produkt nicht zum Anleger passt, dann müssen die Vermittler dafür einstehen“, freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht im Verein für Konsumenteninformation, über das gewonnene Urteil. „Wenn sich diese Judikatur fortsetzt, dann wird das die Vermittler dazu bringen, in Zukunft die Schutzgesetze für die Konsumenten auch auf Beistrich und Komma einzuhalten und nicht nur so zu tun, als ob sie korrekt beraten hätten.“

Die Ariconsult-Gruppe

Die Ariconsult-Gruppe ist ein Allfinanz-Konzern. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Abwicklung von Investmentprodukten über Finanzierungen und Versicherungen bis hin zum institutionellen Asset Management. Ariconsult tritt mit mehreren eigenständig agierenden Tochtergesellschaften am Markt auf. Unter einem gemeinsamen Dach werden die wichtigsten Bereiche der Finanzdienstleistung vereint: Veranlagung, Finanzierung und Versicherung.

Ariconsult ist mit über 2.000 assoziierten Beratern der größte unabhängige Finanzvertrieb in Österreich und zählt zu den führenden Abwicklungsplattformen im gesamten deutschsprachigen Raum. Neben unabhängigen Finanzberatern zählen auch Banken, Versicherungen und eine Reihe von strukturierten Vertrieben sowie Pools zu den Kunden der Ariconsult-Gruppe.

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